Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (7 Tage vorher) bei dem Berchtesgadener Anzeiger (Berchtesgadener Anzeiger Druckerei u. Verlag E. Melcher GmbH & Co KG.) eingegangen ist.
2. Mit
Wirksamkeit des Kaufvertrages sind Lieferung, Abnahme und Bezahlung für
beide Vertragspartner rechtsverbindlich.
3. Sollte
während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten,
so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu
entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung
garantiert und kann nicht erhöht werden.
Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Berchtesgadener Anzeiger angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
4. Das
Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit
weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich
befristeten Abonnements werden Terminvorgaben berücksichtigt.
5. Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von 7 Tagen zum Monatsende. Die Abbestellung ist schriftlich an den Berchtesgadener Anzeiger zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.
6. Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Bankenänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 7 Tage vorher beim Berchtesgadener Anzeiger eingegangen ist. Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden automatisch verrechnet oder zurückgezahlt.
Aus dem Nachsendeauftrag muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr. Bei Abbestellung oder Umzug muss der Abonnent seine neue Anschrift dem Berchtesgadener Anzeiger mitteilen.
7. Zustellmängel sind unverzüglich zu reklamieren. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Berchtesgadener Anzeigers oder infolge höherer Gewalt eintreten, wird nicht gehaftet. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Anzeiger-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Die
für die Abonnementsführung gespeicherten Daten werden nach den
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
9. Sitz des Berchtesgadener Anzeigers ist Berchtesgaden. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Berchtesgadener Anzeigers. Soweit Ansprüche des Berchtesgadener Anzeigers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.