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Den Abriss des Platterhofs nahm das Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2000 »mit Bedauern zur Kenntnis«. Bei den Abbrucharbeiten kam unter anderem die noch eingebaute Stubendecke des früheren »Steinhauslehens« mit der eingeschnitzten Datierung 1671 zum V | |
»Aufgrund einer politischen Entscheidung sollte der Denkmalschutz dort nicht mehr wirksam werden. Die Aufgabe der Erinnerung sollte ausschließlich das Dokumentationszentrum übernehmen«, zitiert die SZ einen Sprecher des Landesamtes für Denkmalschutz. Der Berchtesgadener Florian Beierl vom Obersalzberg Institut hat die damaligen behördlichen Vorgänge auf der Homepage des Instituts genau beschrieben. Demnach taten sich die Denkmalpfleger von Anfang an schwer, Bauten der NS-Zeit in die Denkmalliste einzutragen. 1979 übte das Finanzministerium Druck auf das Kultusministerium aus, so dass die Bemühungen zur Aufnahme von Bauten auf dem Obersalzberg in die Denkmalliste gestoppt werden mussten. Man wollte die NS-Vergangenheit nach Möglichkeit nicht in den Blickpunkt öffentlichen Interesses stellen. Wohl auch, um aus dem Obersalzberg kein Kultobjekt für Ewiggestrige zu machen.
Weil das zuständige Ministerium aber das Landesamt für Denkmalpflege nicht daran hindern konnte, eine Denkmalfeststellung zu treffen, sollten die Gebäude nach einer verbindlichen internen Vereinbarung trotzdem als Denkmäler behandelt werden. Bei der Vorbereitung der Denkmalliste in den 1980er Jahren trat das Problem erneut auf: Die Druckfahnen der für 1986 vorgesehenen Veröffentlichung der Denkmalliste zeigen den Obersalzberg als eigenständigen Bereich mit folgenden Baudenkmälern: ehemaliges Atelierhaus Albert Speer, ehemaliges Wohnhaus Albert Speer, Kehlsteinstraße, Kehlsteinhaus, Gutshof Obersalzberg mit Stall und Nebentrakten, Ruinenreste des Berghofs Adolf Hitlers, Bunkersysteme, Platterhof und Gästehaus »Hoher Göll«. Hiermit standen die wichtigsten noch verbliebenen Gebäude aus der NS-Zeit auf der Liste. Noch am 9. April 1985 bekräftigte das Kultusministerium die Regelung von 1978, wonach diese Gebäude als Denkmäler zu behandeln seien, ordnete jedoch gleichzeitig an: »Die vom Landesamt genannten baulichen Anlagen am Obersalzberg sind aus dem Entwurf der Denkmalliste zu streichen«. Demnach handelte es sich tatsächlich um Denkmale, die nur der Öffentlichkeit nicht bekannt werden durften.
Starker Einfluss des Freistaats und
fehlende aktionsbereite Öffentlichkeit
Erst ab 1993 wurde die Bayerische Denkmalliste in Bayern um Gebäude und Anlagen der NS-Zeit erweitert. Nun erschienen darauf beispielsweise das Konzentrationslager Dachau mit den Friedhofsanlagen, der Exekutionsstätte in Hebertshofen und drei Außenlagern der Umgebung. Der Obersalzberg hingegen blieb zwar tabu, doch wurde 1995 dem Landesamt für Denkmalpflege intern ministeriell bestätigt, dass die Denkmaleigenschaft der Bauten am Obersalzberg zweifelsfrei sei, auch wenn sie als Relikte der düsteren Epoche der deutschen Geschichte höchst unbequeme Geschichtszeugnisse darstellten.
Die Frage, warum im Zeitraum seit dem Abzug der Amerikaner 1995 und der Übernahme des Geländes durch die »gewerbegrund GmbH«, Tochterfirma der Bayern LB, keine Diskussionen um den Denkmalstatus öffentlich bekannt wurden, will Florian Beierl in seinem historischen Rückblick nicht definitiv beantworten. Doch vermutet er einen Grund in den starken Einflussmöglichkeiten des Grundeigentümers, des Freistaats Bayern. »Andererseits gab es hierfür in Berchtesgaden kaum eine sensibilisierte oder aktionsbereite Öffentlichkeit«, schreibt Beierl und fährt fort: »Zudem lag es wegen dem Phänomen der zensierten Denkmalliste wohl nicht im Interesse der Staatsregierung, der Öffentlichkeit einzugestehen, dass maßgebliche Bereiche des Obersalzbergs Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes waren«.
Kehrtwende der Politik
Nach 30 Jahren des Schweigens vollzieht die Politik nun eine Wende. Das Wissenschaftsministerium erlaubt in einem Brief vom 20. Oktober dem Landesamt, alle Denkmäler auf dem Obersalzberg zu veröffentlichen. Mithilfe von Laser-Scannern, alten Luftbildern und Archivrecherchen will die Behörde nun zuerst alle Denkmäler erfassen. Darunter könnten auch die kilometerlangen Bunkeranlagen im Untergrund und verschüttete Reste von Hitlers Berghof fallen. Und sicherlich wird auch um die Straßen am Obersalzberg, die der Forstbetrieb Berchtesgaden ausbauen will, eine neue Diskussion entbrennen.
»Die Öffentlichkeit hat durch die Verluste an denkmalgeschützten Objekten stark gelitten«, sagte Dr. Richard Nemes, Sprecher des Landesamts für Denkmalschutz, gestern dem »Berchtesgadener Anzeiger«. Sein Amt begrüße das Umdenken in dieser Angelegenheit aber sehr. »Schließlich hatten wir trotz des eigentlich bestehenden Denkmalschutzes bisher kein Instrument in der Hand, einen Abriss zu verhindern«. Immerhin wurde zweimal der Rat des Landesamtes eingeholt: beim Abriss des Platterhofs und beim ehemaligen Gästehaus »Hoher Göll«. Bei letzterem war die Bausubstanz so schlecht, dass ein Teilabriss für die Entstehung der Dokumentation erfolgte. Und beim Platterhof nahm das Landesamt letztendlich den beschlossenen Abriss »mit Bedauern zur Kenntnis«.
Haushaltsmittel unerlaubt für den Abriss eingesetzt?
Für das Obersalzberg Institut stellen sich nun jede Menge Fragen. So möchte Florian Beierl gerne wissen, ob »die Denkmalfachbehörde über angebliche Pläne zum Abbruch des Restgebäudes des Gutshofs informiert ist«. Außerdem fragte der Obersalzberg-Experte, ob zum Abbruch der Gebäudereste im Bereich des ehemaligen inneren Führergebiets möglicherweise bis zu siebenstellige Mittel des Freistaats Bayern verwendet wurden, die laut Haushaltstitel für den baulichen Erhalt und für den baulichen Erhalt von staatseigenen Mietwohnobjekten und Baudenkmälern ausgewiesen waren. Beierl: »Wurden unter Umständen mit denselben Mitteln bereits um 1996/97 die Abbrucharbeiten der Ruinenreste von Hitlers Berghof finanziert? Und hat man dabei möglicherweise ohne Einholung einer denkmalrechtlichen Genehmigung ein Denkmal beseitigt?«Ulli Kastner
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