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Foto: Friso Gentsch/dpa-Archiv

2,8 Kilo Marihuana im Reisekoffer – 36-jähriger Helfer vor Gericht

Bad Reichenhall – In Schweden war der 36-jährige Gambier schon einmal wegen »Narkotica-Smuggling« zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Anfang 2021 hatte er zumindest beim Verpacken von 2,8 Kilogramm Marihuana geholfen, denn auf den Folienlagen der vier Pakete war seine DNA festgestellt worden. Gefunden wurde das Rauschgift bei der Kontrolle eines kroatischen Reisebusses am Grenzübergang Walserberg. Wegen Beihilfe zu Einfuhr und Handel stand der Familienvater nun vor dem Schöffengericht Laufen, wo er mit einer Bewährung davonkam.


Es war halb vier Uhr morgens, als Omar C. seinen Reisekoffer hatte öffnen müssen. Darin die vier Pakete mit dem qualitativ hochwertigen Stoff. Dieser Omar C. präsentierte den Beamten und dem Ermittlungsrichter in Folge verschiedene Varianten, darunter jene, dass der angeklagte Gambier Auftraggeber des Drogentransportes gewesen sei. Der 36-Jährige aber will nur zu verbesserter Verpackung geraten und dabei mitgeholfen haben, rieche man doch sonst den Stoff im Bus.

»Der Angeklagte gibt es zu«, erklärte Rechtsanwalt Jürgen Tegtmeyer, mehr aber sage sein Mandant nicht, »denn das gibt nur Widersprüche.«

Der Gambier lebt mit Frau und zwei Kindern in Slowenien, wo er eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat. Von dort verschifft er gebrauchte Möbel, Kleidung und Elektroartikel in sein Heimatland. In Schweden abgesessen hat er nach eigener Angabe zwei Jahre und acht Monate. Nach der Entlassung bestand ein zehn Jahre dauerndes Einreiseverbot.

DNA-Treffer in Schweden und Slowenien hatten im Mai 2022 zur Festnahme in Ljubljana geführt, von wo er nach Deutschland ausgeliefert worden war. Staatsanwalt Markus Andrä betonte, dass diese 57-fache einer »nicht geringen Menge« nicht auf den Markt gekommen sei und die Verurteilung in Schweden bereits zehn Jahre zurückliege, weshalb man »alle Augen zudrücken« und die zwei Jahre zur Bewährung aussetzen könne.

Jürgen Tegtmeyer schloss sich dem an, auch weil er dem Gambier eine positive Sozialprognose attestierte. Zu einem »letzten Wort« musste Vorsitzender Richter Martin Forster den Angeklagten erst animieren: »Immer gern genommen: Es tut mir leid.« Doch der Gambier beteuerte, nicht damit gerechnet zu haben, dass allein die Mithilfe beim Verpacken strafbar sei.

Ist sie. Das Schöffengericht schloss sich den Anträgen an und entschied auf zwei Jahre, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. »Mehr als diese Beihilfe war nicht nachzuweisen«, begründete Martin Forster das Strafmaß. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig und der Gambier kam damit wieder auf freien Fuß. Omar C. war ebenfalls in Laufen zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden, was eine Bewährung nicht mehr möglich macht.

höf