Gerade noch Falschaussage vermieden
Bad Reichenhall – Der Streit an diesem Faschingsdienstagabend hatte eine Vorgeschichte: mutmaßlich ausstehende Mietzahlungen. Ein 25-jähriger Restaurantfachmann soll betrunken spätnachts die Scheibe einer Wohnungstüre eingeschlagen und einem 28-Jährigen mit dem Umbringen gedroht haben.
Gegen einen Strafbefehl über 2 500 Euro hatte der Kurstädter Einspruch eingelegt. Am Laufener Amtsgericht wurden daraus nun 3 600 Euro.
Ein 39-jähriger Kumpel des Angeklagten behauptete im Gerichtssaal zunächst, der sei »ständig« bei ihm gewesen, während der 28-Jährige schilderte, wie der Angeklagte an seiner Wohnungstüre gerüttelt und schließlich eine kleine Scheibe nach innen
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