Justiz Gericht Justitia Urteil
Bildtext einblenden
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa-Archiv

Im Rausch gewalttätig geworden – Bewährungsstrafe

Bad Reichenhall – Schon wieder Beziehungstaten. Der 42-jährige Arbeitslose ist bereits fünf Mal vorbestraft. Unter laufender Bewährung hatte er im Oktober 2021 seine Lebensgefährtin bedroht, bespuckt, geschubst und ein Fahrrad nach ihr geworfen. Eine Ohrfeige abbekommen hatte dabei auch die Schwester der Lebensgefährtin. Bewährung gab es bei der Verhandlung am Laufener Amtsgericht jetzt nur aufgrund seines Nachtatverhaltens, denn der Kurstädter hatte sich sofort in Therapie begeben.


Arbeit, Kinderbetreuung und nebenbei eine Wohnung sanieren. »Ich war mit der Gesamtsituation massiv überfordert«, versuchte der Angeklagte im Gerichtssaal zu erklären. Er hatte am Abend getrunken. »Zwei Bier, vielleicht sogar drei«, sagte er und räumte auf Nachfrage ein, dass er sich vielleicht auch am Hochprozentigen im Küchenschrank bedient habe. 1,8 Promille hatte eine Atemalkoholkontrolle ergeben.

Nach einem Kontaktverbot durch die Polizei hatte der 42-Jährige die Nacht in einer anderen Wohnung verbracht. Am Morgen danach war die gleichaltrige Lebensgefährtin in Begleitung der Schwester zu ihrer Arbeitsstelle gegangen. »Er hat hinter einer Hecke gelauert und ist uns hinterher«, berichteten die beiden Frauen übereinstimmend über die Geschehnisse.

Hier soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin mit dem Umbringen bedroht, angespuckt und ein Fahrrad nach ihr geworfen haben. Eine Prellung und ein Hämatom resultierten aus diesem Zwischenfall.

Daraufhin hatte die 41-jährige Schwester versucht, den Mann zurückzuhalten. »Er wollte sich loslösen und hat mir dabei ins Gesicht geschlagen«, schilderte die Angestellte, zeigte sich aber überzeugt, dass der Schlag nicht absichtlich erfolgt sei.

Dabei sind dem Angeklagten solche Taten laut Strafregister nicht fremd: Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzung, Nachstellung, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Hier war er mit 2,2 Promille Auto gefahren. Eine Gesamtstrafe von 14 Monaten war im September 2021 zur Bewährung bis Dezember 2024 ausgesetzt worden. Staatsanwältin Dr. Tamara Deichsel beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

Immer sei Alkohol der Auslöser, stellte Rechtsanwalt Thomas Wagner fest. Aber: »Er hat die Reißleine gezogen und sofort eine Therapie angetreten.« Der Verteidiger hielt eine Bewährung mit Auflagen als »allerletzte Chance« möglich.

Richter Josef Haiker entschied auf zehn Monate und eine fünfjährige Bewährungsfrist, obwohl der Angeklagte »mehrfach und einschlägig« vorbestraft sei. »Sie wissen genau, was passiert, wenn sie trinken. Und sie tun es wieder.« Doch das darf der 42-Jährige künftig nicht mehr.

Bis zu vier Mal jährlich hat er sich entsprechenden Tests zu unterziehen; drei Jahre wird der Kurstädter der Führung eines Bewährungshelfers unterstellt. Zusätzlich hat er 1500 Euro an die Staatskasse zu zahlen.

»Heute ist Tag 215 ohne Alkohol«, stellte der 42-Jährige in seinem Schlusswort stolz fest. Er lebt inzwischen wieder mit seiner Lebensgefährtin zusammen.

Hannes Höfer