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Die 25-jährige Mutter hatte die brennende Zigarette auf dem Oberschenkel ihres Sohnes ausgedrückt. (Foto: privat)

Mutter verbrennt kleinen Sohn mit glühender Zigarette

Bad Reichenhall – Es war nicht das erste Mal, dass der kleine Pascal* (Namen von der Redaktion geändert) gezündelt hat. An diesem 14. April 2019 hatte er einen kleinen Playmobil-Plastikstuhl mit einem Feuerzeug angezündet, was seine Mutter auf die Palme brachte. Die 25-jährige Reichenhallerin soll ihrem Buben daraufhin eine brennende Zigarette auf den nackten Oberschenkel gedrückt haben.


Die 25-jährige bestritt den Vorwurf bis zuletzt und behauptete, der Fünfjährige habe sich mit dem angekokelten Playmobilstuhl selbst verletzt. Erst am dritten Verhandlungstag am Laufener Amtsgericht lenkte sie ein und gestand die Tat.

Irgendwie war Pascal in der Reichenhaller Wohnung an ein Feuerzeug geraten und hatte damit versucht, kleine Playmobilstühle anzuzünden. So ein heißes Stuhlbein soll die sichtbare Brandverletzung verursacht haben, behauptete die Angeklagte bei Polizei und Gericht. Mit Pascal zur Polizei gegangen war sein Opa, Vater des Ex-Mannes der Angeklagten. Die Beamten hatten daraufhin den Rechtsmediziner Dr. med. Fritz Priemer eingeschaltet.

Vor seinem Gutachten schilderten insgesamt sieben Zeugen die Situation in der Familie und ihre Erfahrungen mit der Angeklagten und ihren Kindern Pascal und Selina *, darunter auch eine Kindergärtnerin. »Pascal war oft aggressiv, in dieser Zeit ganz besonders«, berichtete die 26-Jährige, der Pascal auch den Vorfall mit der Zigarette erzählt hatte. »Die Mama haut mich, wenn ich Schmarrn mache«, soll sich der Fünfjährige beklagt haben. Ein Hämatom am Körper des Buben habe man schon einmal der Einrichtung anlasten wollen. »Etwas sonderbar«, so die Zeugin dazu im Rückblick.

Die angeklagte Mutter beteuerte dagegen, dass ein Klaps auf den Po »das Einzigste« gewesen sei, was ihren Kindern widerfahren sei. Der Sohn und eine Tochter sind inzwischen in einer Obhutsstelle im Chiemgau untergebracht. Dabei hatte die damals vierjährige Selina noch versucht, die Tat auf sich zu nehmen. Bis zum Schluss des Verfahrens stand eine Vernehmung des Buben und des Mädchens im Raum; die Verteidigerin hatte noch am Ende des zweiten Verhandlungstages einen entsprechenden Beweisantrag gestellt.

Dr. Fritz Priemer schilderte seine umfangreichen Untersuchungen zur Art der Verletzung. Dazu hatte er sich nicht nur Playmobil-Stühle liefern lassen, sondern an einer Pute mit Haut experimentiert. Damit nicht genug: Eine Münchner Kollegin hatte sogar den Selbstversuch gewagt und sich eine brennende Zigarette am Oberarm ausgedrückt. »Nach ein paar Tagen sah die Wunde exakt so aus«, verdeutlichte der Gutachter, der eine derartige Verletzung mit angebranntem Plastik ausschloss. Der Mediziner attestierte eine Verbrennung dritten Grades, wie sie mit einer 500 bis 600 Grad heißen Zigarettenglut entstehen könne. Priemer hatte »keinen vernünftigen Zweifel« an der Art der Verletzung.

»Überlegen Sie sich, was Sie tun«, hatte Richter Christopher Lang der Angeklagten noch eine Brücke gebaut, um ihren beiden Kindern Aussagen zu ersparen. Doch die 25-Jährige blieb dabei. Bis zu einem dritten Verhandlungstermin. Weinend gestand sie die Tat: »Ich habe es geleugnet, weil ich mich so geschämt habe.« Nicht zuletzt habe sie Angst gehabt, dass man ihr nun die einjährige Sophie * auch noch wegnehme.

Um die Situation in der Familie kümmert sich seit einem Jahr eine Sozialarbeiterin. »Die Angeklagte war psychisch extrem belastet und in einer Überforderungssituation«, berichtete die 50-Jährige und bestätigte eine inzwischen gute und »offene Zusammenarbeit«. Rechtsanwältin Katharina Pilsel fragte die Zeugin ausdrücklich, wie sich denn eine Haftstrafe auf ihre Mandantin auswirken würde. »Das wäre der Zusammenbruch«, ließ die Sozialarbeiterin keinen Zweifel, denn dann würde ihr auch noch Sophie weggenommen werden.

Die Verteidigerin beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Anders als die Anklage sah Pilsel nur die gefährliche Körperverletzung verwirklicht, nicht aber die Misshandlung Schutzbefohlener, da keine rohe oder gefühllose Gesinnung zu attestieren sei. Staatsanwalt Thomas Peter sah beides verwirklicht. »Auch ohne ein Geständnis wären die Einlassungen widerlegt«, erklärte der Staatsanwalt, der selbst einen Affekt in Abrede stellte, da Pascal bereits zuvor aggressiv gewesen sei. Peter beantragte ein Jahr und drei Monate, die er aber ebenfalls zur Bewährung aussetzen mochte.

Christopher Lang entschied auf ein Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein kurzer, aber erkennbarer Schreckmoment für die Anwältin, als der Richter in seinem Urteil zunächst nichts von einer Bewährung sagte. Doch Lang schob das nach. Drei Jahre steht die dreifache Mutter jetzt unter Bewährung und hat die Beratungsangebote wahrzunehmen.

Lang machte aber auch deutlich: »Am Vollzug einer Freiheitsstrafe sind Sie nur knapp vorbeigeschrammt.« Angesichts der Gerichts- und Gutachterkosten, die auf die 25-Jährige zukommen, verzichtete der Richter auf die sonst übliche Geldauflage. »Es tut mir so wahnsinnig leid«, beteuerte die Reichenhallerin und versicherte: »Das wird nie wieder vorkommen.« Die Frau nahm das Urteil an. Hannes Höfer