Der Syrer hat in Österreich einen Aufenthaltstitel. Zur Ausstellung eines Reisepasses hatte er am Vormittag des 7. Juni 2021 einen Behördentermin in Salzburg. Von der Tauernautobahn A 10 kommend waren er und sein Kumpel wohl etwas unaufmerksam gewesen und bemerkten den Fehler erst, als das Navi auf arabisch »Umdrehen« empfahl. Doch da war es schon zu spät: Sie standen mit ihrem Opel Astra am Grenzübergang Walserberg.
»Ich habe Angst bekommen, weil ich schon einmal zurückgewiesen wurde. Dabei haben wir uns nur verfahren«, sagte der Syrer im Laufener Amtsgericht. »Er wollte nach Salzburg«, bestätigte eine 26-jährige Bundespolizistin, die an Ort und Stelle die Navi-Eingaben und die Behörden-Unterlagen geprüft hatte. Das ist der entscheidende Punkt, denn die fahrlässige Tatbegehung einer unerlaubten Einreise ist nicht strafbar.
So urteilte Richter Christian Daubner auf Freispruch, nicht ohne Rüffel an die Polizei: »Hätte man dort die Sache so dargestellt, wie von der Bundespolizei festgestellt, wäre es gar nicht zu einer Anklage gekommen.« Erst mit dem Einspruch des Syrers habe er Nachermittlungen angefordert und so den tatsächlichen Sachverhalt erfahren. Daubner entschuldigte sich bei dem 23-Jährigen. Der wollte seine Fahrtkosten nach Laufen nicht geltend machen. Stattdessen bedankte er sich »für die Behandlung und die Gerechtigkeit«.
höf