Berchtesgaden Villa Schön
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Baugenehmigung zurückgenommen: »Villa Schön«-Projekt gestoppt

Berchtesgaden – Heute Morgen fiel das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur »Villa Schön« in Berchtesgaden: Die Baugenehmigung des Landratsamts wird damit wieder zurückgenommen.

Das Bauprojekt für mehrere Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück, das vom Landratsamt ursprünglich als Innenbereich eingestuft worden war, ist damit gestoppt.

Ein ausführlicher Bericht folgt am Nachmittag.

red

Vorbericht

In der öffentlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts München mit Vorsitzender Richterin Andrea Breit zur »Villa Schön« gestern Nachmittag im AlpenCongress fiel noch kein Urteil.

Eine vorläufige Entscheidung des Gerichts lautet: Das Grundstück ist voraussichtlich als Außenbereichsinsel im Innenbereich zu behandeln. Der Verhandlung vorausgegangen war eine Augenscheinnahme auf dem »Villa Schön«-Grundstück.

Die Erste Kammer verhandelte am Dienstag über die vom Landratsamt Berchtesgaden erteilte Genehmigung zum Bau von Mehrfamilienhäusern und zum Abriss der bestehenden Villa. Hiergegen hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. Klage erhoben.

Die Beteiligten sind sich uneins darüber, ob das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich liegt. Die Klägerin geht von einer Außenbereichsinsel im Innenbereich aus – so lautet auch die vorläufige Entscheidung des Gerichts. Das Verwaltungsgericht München hat bereits in einem Beschluss vom 4. April 2019 das Bauvorhaben vorläufig gestoppt (M 1 SN 19.1412).

Endgültiger Baustopp?

Mit dieser Entscheidung ist aber keine Aussage darüber getroffen, ob das Bauvorhaben endgültig unterbleiben muss. Vielmehr hat das Gericht ausgeführt, dass die Innen- oder Außenbereichslage in einem Ortstermin geklärt werden muss. Hiervon hänge ab, ob das Landratsamt besondere naturschutzrechtliche Vorschriften hätte prüfen müssen. Eine weitere Berichterstattung folgt. cfs

(Foto: Fischer)

 

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