»Wir können das weitere Vorgehen erst abklären, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt«, betont Angelika Niedl, Geschäftsbereichsleiterin Bauen und Umwelt im Landratsamt. So wisse man bis jetzt nicht definitiv, ob es sich tatsächlich um eine Außenbereichsinsel im Innenbereich handle.
»Tendenziell wurde das allerdings während der Verhandlung so kommuniziert«, räumte Niedl ein. Sie legt Wert auf die Feststellung, dass der Genehmigungsbescheid keinesfalls rechtswidrig erlassen worden sei. Das Gericht habe den Bescheid lediglich aufgehoben, weil es weiterer Sachverhaltsaufklärung bedürfe. »Wir werden den Hinweisen Beachtung schenken«, sagte Angelika Niedl. Im Wesentlichen wird es dabei um das Nachreichen einer artenschutzrechtlichen Untersuchung gehen.
Als Indiz dafür, dass hier der Bund Naturschutz als Kläger »nicht voll obsiegt hat«, wertet das Landratsamt die Aufteilung der Verfahrenskosten. Für die müssen je zu einem Drittel die drei beteiligten Parteien aufkommen: Beklagter (Freistaat Bayern), Kläger (Bund Naturschutz) und Beigeladene (Harlander Baumanagement GmbH).
Für das Landratsamt geht es nun erst einmal darum, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Dann wird man sich überlegen, ob Rechtsmittel einzulegen sind. Und dann wird man natürlich die Entscheidungen des Bauwerbers und der Politik, also der Marktgemeinde Berchtesgaden, abwarten müssen.
Denn je nachdem, ob es sich hier um Innen- oder Außenbereich handelt, könnte auch die von Marktgemeinderat beschlossene Grundsatzentscheidung zur Einleitung von Bauleitplanverfahren eine Rolle spielen. Dabei will die Marktgemeinde nämlich ab sofort ein kräftiges Mitspracherecht haben. UK