Auch im Dienstbereich der Polizeiinspektion Berchtesgaden werden häufig Zuwiderhandlungen festgestellt, die davon betroffen sind. Exemplarisch sei hier die Befahrung des verkehrsberuhigten Bereiches am Schlossplatz außerhalb der erlaubten Zeiten, das Parken auf den Behindertenparkplätzen im Marktbereich ohne entsprechenden Ausweis, oder auch das Abstellen von Fahrzeugen in der Fußgängerzone genannt. Dies ist zum Beispiel mit vormals 20 Euro geahndet worden und wurde nun auf 55 Euro erhöht.
Auch das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, in engen Kurven und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie bei Radfahren auf nicht freigegebenen Gehwegen wurde stark angehoben. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen jetzt auch wesentlich schneller Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie entsprechende Fahrverbote.
Die Polizeiinspektion Berchtesgaden weist aus genannten Gründen darauf hin, sich an die Verkehrsregelungen zu halten, da Kontrollen von der Polizei und auch der kommunalen Parküberwachung durch das ansteigende Verkehrsaufkommen angepasst werden und zukünftig bei vielen Regelverstößen zu höheren Bußgeldern führen werden.
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