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Lagerist ordert Online-Spiele und nutzt Dating-Apps – Auf Kosten der Partnerin

Berchtesgaden – 25-mal hatte der 33-Jährige die Kreditkarte seiner damaligen Partnerin genutzt und dabei 580 Euro ausgegeben. Doch das hätte er nicht tun dürfen. Der Strafrichter am Laufener Amtsgericht sprach von »sinnlosen Ausgaben« und verurteilte den Lageristen wegen Computerbetrugs zur einer Geldstrafe von 8100 Euro.


Der Angeklagte war zwischen Februar und April gleichzeitig auf vier Dating-Apps unterwegs. Nebenher hatte er Online-Spiele genutzt und dafür unter anderem einen »Juwelenhaufen«, einen »Juweleneimer« und ein »Juwelenfass« angefordert. »Sie haben selbst kein Geld und geben es dennoch für sinnloses Zeug aus«, merkte Richter Martin Forster dazu an, »das braucht kein Mensch«. »Ja, es war ein Schmarrn«, räumte der Berchtesgadener ein, doch er habe inzwischen alles storniert. Seine damalige Partnerin war zur Verhandlung extra aus Rheinland-Pfalz angereist. Die 28-Jährige erklärte, sie habe ihm die Nutzung ihrer Kreditkarte nicht gestattet: »Nicht, dass ich wüsste.« Allerdings habe sie den Angeklagten »teilweise mitfinanziert«, nachdem der häufig die Stelle gewechselt habe und daher arbeitslos gewesen sei.

3500 Euro Schulden

Dessen Schulden bei ihr bezifferte die Frau auf rund 3500 Euro. »Die Kreditkarte war dann noch die Krone obendrauf.« Im Oktober hatte sie versucht, »ihn aus der Wohnung zu kriegen« und dazu die Polizei gerufen, denn ihr Partner war »ausfallend« geworden und habe sie »gewürgt«. Als der 33-Jährige sich bei der Zeugin entschuldigte, gestand die: »Ich habe dich geliebt.« Seine Reaktion: »Ich dich auch.« Den Schaden hatte ihr Kreditkarten-Anbieter beglichen.

Neun Einträgeim Bundeszentralregister

Der Berchtesgadener hat neun Einträge im Bundeszentralregister, darunter Diebstähle, Unterschlagung und mehrfachen Betrug. Zwei Jahre hatte er hinter Gitter verbracht. »Die Vorstrafen sind teilweise einschlägig«, stellte Tobias Streifinger zu diesem Vorstrafenregister fest. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Auch um dem Angeklagten seine Arbeitsstelle zu erhalten, weiter den Unterhalt für sein Kind zu leisten und seine Schulden abzuzahlen, mochte ihm Streifinger eine Bewährung zugestehen.

»Ich habe früher viel Mist gemacht«, zeigte sich der 33-Jährige einsichtig und reuig, bat aber: »Ich möchte meinen Job nicht verlieren.« Forster urteilte auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 45 Euro. Der Berchtesgadener nahm das Urteil an.

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