Im aktuellen Fall trafen sich die Kontrahenten diesmal vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München – dem höchsten bayerischen Gericht, wenn es um Verwaltungsrechtsfragen geht. Und hier bekam die Nationalparkverwaltung Recht, wie sie in einer Pressemitteilung informiert.
Um was ging es bei dem Streit? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde des Vereins »Wildes Bayern e.V.« gegen einen sogenannten Zurückweisungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München zurück. Das musste sich in erster Instanz mit einer Aussage der Nationalparkverwaltung befassen: »Bereits im März 2022 war dem Verein wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden.« Dagegen wollte sich »Wildes Bayern« wehren und bei Gericht eine einstweilige Anordnung dagegen erreichen. Allerdings kam das VG München zu dem Schluss, dass die Aussage zutreffend und deshalb rechtlich zulässig sei. Der Antrag auf einstweilige Anordnung des Vereins war deshalb zurückgewiesen worden.
Dagegen ging »Wildes Bayern« wiederum mit Rechtsmitteln vor, weswegen der Fall beim Verwaltungsgerichtshof gelandet ist. Der bestätigte allerdings diese Entscheidung, die unanfechtbar ist, wie die Nationalparkverwaltung betont. Der Verein muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach Ansicht beider Instanzgerichte trifft es demnach tatsächlich zu, dass dem Verein »Wildes Bayern e.V.« wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden ist. In seiner Beschwerdebegründung bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich die sachlich richtig formulierte Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung, die nach Ansicht des Gerichts zudem eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Vereins »Wildes Bayern e.V.« darstellt.
Die Nationalparkverwaltung weist auch noch auf andere Aspekte der Gerichtsbegründung hin: So stellte der Verwaltungsgerichtshof heraus, dass die Kommunikation seitens des Vereins schon in der Vergangenheit nicht immer sachlich und mit zutreffenden Argumenten geführt wurde. Das belegen die beiden von »Wildes Bayern e.V.« verlorenen zivilrechtlichen Verfahren beim Landgericht Traunstein über die Falschbehauptung und Verbreitung der Aussagen des Vereins: »Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern« sowie »Der Nationalpark Berchtesgaden erlegt … fleißig Gams … während der Schonzeit«.
So wurden sowohl im Einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Traunstein dem Verein die Behauptung und die Verbreitung dieser unwahren Aussagen untersagt. Auch das Oberlandesgericht München hat sich in zwei Hinweisbeschlüssen, in denen es die vom Verein dagegen eingelegten Berufungen für aussichtslos erklärt, der Rechtsmeinung des Landgerichts Traunstein vorläufig, aber vollumfänglich angeschlossen. Daraufhin hatte der Verein bislang eine Berufung freiwillig zurückgenommen. In seiner aktuellen Beschwerdebegründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zudem klar gestellt, dass sich die Nationalparkverwaltung mit ihrer seinerzeitigen Presseerklärung gegen die erneuten Angriffe des Vereins in rechtmäßiger Weise, und damit weder unverhältnismäßig noch willkürlich, zur Wehr gesetzt hat, so die Nationalparkverwaltung.
Deren Bewertung der Vorgänge ist eindeutig: Mit seinen ungerechtfertigten Verbalangriffen gegen die Nationalparkverwaltung will der Verein »Wildes Bayern e.V.« den Nationalpark Berchtesgaden in ein negatives Licht rücken und stellt in diesem Zusammenhang auch unwahre und herabsetzende Behauptungen über das Schutzgebiet auf.
Dies führt seit Januar 2021 immer wieder zu Gerichtsverfahren, die der Verein bislang und soweit schon entschieden allesamt verloren hat. Nationalparkleiter Dr. Roland Baier zeigt sich erfreut über die »sorgfältigen und abgewogenen Beschlüsse der beiden Verwaltungsgerichtsinstanzen«, betont aber zugleich: »Die Vorwürfe des Vereins ›Wildes Bayern‹ entbehren sachlich jeglicher Grundlage, die gerichtlichen Klärungen sind teuer und zeitaufwendig. Und sie haben erkennbar vor allem das Ziel, die Naturschutzarbeit des Nationalparks möglichst zu behindern, weil der Verein eine andere Auffassung über den ›richtigen‹ Naturschutz vertritt. Dazu ist der Vereinsvorsitzenden offenbar jede Rhetorik bis hin zur üblen Nachrede recht. Mit einen Verein zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume oder einer sachgerechten Diskussionskultur über Naturschutz hat das nichts mehr zu tun«. Bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung der immer wiederkehrenden Angriffe des Vereins können gesetzlich verankerte Aufgaben des Nationalparks nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden, darunter auch die notwendige Wildbestandsregulierung.
»Der Verein trägt mit seinen Aktivitäten mittelbar zu ungesund wachsenden Wildbeständen bei, die das ökologische Gleichgewicht im Nationalpark gefährden und sich durch eine mögliche Verbreitung von Krankheiten auch negativ auf das Tierwohl auswirken können. Das ist ebenso fahrlässig wie bedenklich«, betont Baier weiter.
Mit dieser Aussage spielt er auf ein weiteres, aktuell laufendes Gerichtsverfahren des Vereins an. Darin wird die aktuell gültige Schonzeitaufhebung des Nationalparks bekämpft (wir berichteten) – bislang ebenfalls erfolglos.
fb/tj