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Die Technik der Beschneiungsanlage am Götschen ist veraltet und mittlerweile sogar gefährlich. Die geplante Sanierung könnte sich aber nun beträchtlich verzögern, weil es zum einen Probleme mit der wasserrechtlichen Genehmigung gibt und zum anderen der Bund Naturschutz Klage gegen den Genehmigungsbescheid für die anderen baulichen Maßnahmen eingereicht hat. (Archiv-Foto: Christian Wechslinger)

Bund Naturschutz will Götschen-Ertüchtigung kippen – Klage eingereicht

Bischofswiesen – Dass die Winterspiele des weltweiten Militärsportverbandes CISM auf das Jahr 2022 verschoben worden sind, hat man in der Gemeinde Bischofswiesen sicherlich mit Erleichterung aufgenommen. Denn auch die sogenannte Ertüchtigung des Wintersportgebiets Götschen, wo ein Teil der Wettkämpfe stattfinden soll, könnte sich verzögern. Grund ist eine jüngst eingereichte Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Bayern gegen den vom Landratsamt erlassenen Teilgenehmigungsbescheid.


Der kam zustande, obwohl über eine Speicherteich-Vergrößerung, eine Erhöhung der Gesamtwasserentnahme und einige Pistenkorrekturen noch gar nicht entschieden ist. Aktuell verhandeln Gemeinde Bischofswiesen und Kläger um eine Kompromisslösung, damit wenigstens die sicherheitsrelevanten Anlagen am Götschen saniert werden können. Währenddessen sorgt sich Liftbetreiber Bernhard Heitauer um den Fortbestand des Skigebiets (siehe eigener Bericht).

Bei dem Projekt will die Gemeinde Bischofswiesen vor allem die desolate und laut Expertenmeinung mittlerweile auch gefährliche Beschneiungstechnik auf den modernen Stand bringen. Die Beschneiungsanlage, die im Jahr 1998 durch die Gemeinde errichtet worden war und für die es eine Betriebsvereinbarung mit dem Deutschen Skiverband (DSV) gibt, »entspricht nicht mehr dem Stand der Technik«, bestätigte der renommierte Schneeanlagenplaner Klenkhart & Partner aus Tirol bereits vor zwei Jahren im Gemeinderat.

Von der Anlage gehe mittlerweile sogar eine Gefahr aus. Deshalb soll die gesamte Technik erneuert werden. Für diese Maßnahmen hat das Landratsamt am 17. Juni den vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Nicht Gegenstand der Genehmigung sind allerdings die Maßnahmen zur Erweiterung des Speicherteichs von bislang 3700 auf künftig 15.000 Kubikmeter inklusive der beantragten Erhöhung der sogenannten Jahreskonsenswassermenge aus dem Schwarzeckerbach von bislang 40.000 Kubikmeter auf künftig 69.500 Kubikmeter und die Pistenbaumaßnahmen am Speicherteich. Auch die Rodungen, die mit der Erweiterung des Speicherteichs verbunden sind, sind nicht Gegenstand des vorzeitigen Beginns.

Hier hakt der Bund Naturschutz mit seiner am 13. Juli beim Verwaltungsgericht München eingereichten Klage ein. Der Naturschutzverband beruft sich auf Artikel 35 Absatz 2 des Bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes, nach dem eine einheitliche Genehmigung zu erteilen ist, wenn mit der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Beschneiungsanlage gleichzeitig eine Gewässerbenutzung oder der Ausbau eines Gewässers verbunden ist.

Der Bund Naturschutz kritisiert auch, dass die beträchtlichen Kostensteigerungen für das Projekt nie in der Öffentlichkeit kommuniziert worden seien. Die ursprünglich geschätzten Kosten von 2,2 Millionen Euro erhöhten sich laut aktuellem Haushalt auf 4,3 Millionen Euro und könnten sich laut BUND sogar auf 5 Millionen Euro erhöhen. 90 Prozent davon sollen allerdings Bund und Land übernehmen.

Kreisvorsitzende Rita Poser nennt die Gründe, warum der Bund Naturschutz gegen das Gesamtprojekt ist: »Angesichts des immer schneller voranschreitenden Klimawandels handelt es sich hier keinesfalls um eine nachhaltige Investition. Mit seiner Höhe zwischen 880 und 1280 Metern gehört der Götschen zu den Skigebieten, deren natürliche Schneesicherheit immer schneller abnimmt.

Technische Aufrüstungen, neue Versiegelungen, Waldrodungen, Wasserentnahmen und Wasserverbräuche, zusätzlicher Stromverbrauch – all das heizt dem Klima zusätzlich ein. Hinzu kommen weitere Beeinträchtigungen von Flora und Fauna, auch des streng geschützten Auerhuhns, dessen Lebensraum durch den vorhandenen Ausbau bereits beeinträchtigt wurde.«

Rita Poser kritisiert auch, dass die Gemeinde die Götschen-Ertüchtigung auch ohne die wasserrechtliche Genehmigung bereits vorantreiben will. Sie befürchtet, dass »vielleicht alles wieder rückgebaut werden muss. Und für all das muss dann der Steuerzahler aufkommen«. Die Kreisvorsitzende geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht München in den nächsten Wochen über die Klage des BN entscheiden wird.

»Unsere Klage hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass an dem Projekt bis zur Entscheidung eigentlich nicht weitergemacht werden darf.« Immerhin lässt die Naturschützerin wissen, dass man gegen eine Nutzung des Götschen als Skigebiet bei ausreichenden Schneemengen nichts habe. Priorität sollten aber der Trinkwasserschutz sowie die Sanierung und die Sicherheit der bestehenden Anlagen haben.

Bischofswiesens Bürgermeister Thomas Weber sprach gestern auf Nachfrage des »Berchtesgadener Anzeigers« von einem »schwebenden Verfahren«, weshalb er sich zu der Klage nicht äußern wollte. Allerdings deutete der Rathauschef auch an, dass es eine Kompromisslösung geben könnte, die zumindest eine Sanierung der teilweise lebensgefährlichen Anlagetechnik ermöglichen würde. »Gemeinde und Kläger arbeiten derzeit an einer für beide Seiten annehmbaren Lösung.«

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Ulli Kastner