Bischofswiesen: Geh- und Radweg endet jetzt in der Stanggaß – Spurwechsel auf die Staatsstraße 2097
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Der Geh- und Radweg zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden endet jetzt in der Stanggaß. (Foto: Lena Klein)

Geh- und Radweg endet jetzt in der Stanggaß – Spurwechsel auf die Staatsstraße 2097

Bischofswiesen – Viele Radfahrer sind enttäuscht: Der kombinierte Geh- und Radweg aus Richtung Bad Reichenhall endet seit Kurzem in der Stanggaß. Radfahrer müssen nun auf ihrer Fahrt zwischen Stanggaß und Berchtesgaden auf die Staatsstraße 2097 ausweichen. Der Fachbereich Straßenverkehrswesen am Landratsamt, der die Verkehrsanordnung erlassen hatte, lieferte auf Anfrage des »Berchtesgadener Anzeigers« die Begründung.


Eine Stanggaßer Bürgerin, deren Familie den Radweg seit Jahren regelmäßig nutzt, machte die Redaktion auf die neue Situation aufmerksam. Wer aus Richtung Bad Reichenhall kommt, der muss etwa ab dem Gasthof »Reittoffen« auf die Staatsstraße 2097 ausweichen. Und aus Berchtesgadener Richtung ist das Geh- und Radweg-Schild, das bislang beim »Haus der Berge« stand, ebenfalls entfernt worden. Der Weg ist nur noch für Fußgänger, Radfahrer müssen auf die Straße. Nicht gefallen wird das vor allem auch den vielen Radreisenden, die auf dem beliebten, 453 Kilometer langen Bodensee-Königssee-Radweg unterwegs sind.

Der Fachbereich Straßenverkehrswesen am Landratsamt ließ über Pressesprecher Gerhard Richter mitteilen, dass in dem betroffenen Abschnitt der benutzungspflichtige Geh- und Radweg aufgehoben worden sei.

Die Behörde: »Im Zuge der Planungen für den Linksabbieger zum Fest- und Kulturgasthof Stanggaß wurde dieser Abschnitt gemeinsam mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Benutzungspflicht nicht aufrecht erhalten werden kann. Diese Pflicht besagt, dass sämtliche Radfahrer und somit auch E-Bike- und Rennradfahrer diesen Radweg benutzen müssen.«

Der bauliche Zustand in diesem Abschnitt sei mangelhaft, besitze nicht die erforderliche Breite und es sei in Teilbereichen auch keine Absturzsicherung vorhanden. Die Untere Verkehrsbehörde war deshalb in Übereinstimmung mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt »dazu gezwungen, die Benutzungspflicht innerhalb des Ortsbereiches zur Sicherheit und zum Schutz der Radfahrer aufzuheben«.

Das Landratsamt betont aber, dass »selbstverständlich alle Beteiligten an diesem Problem dran bleiben«. Dieser Bereich solle neu beplant werden, sodass es zukünftig möglich sein könnte, den Radweg mit der nötigen Sicherheit und den rechtlichen Anforderungen herzustellen und als nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg nutzen zu können. »Ob dies realisiert werden kann, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar.« UK