Bischofswiesen – Die Gemeinde Bischofswiesen hat während der Sitzung am Dienstag die Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen neu erlassen. Das war notwendig, da der kommunale Prüfungsverband bei seiner turnusgemäßen Rechnungsprüfung der Gemeinde empfohlen hat, die Erschließungsbeitragssatzung neu zu erlassen.
Sie stammte vom 5. November 2004 und entsprach nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Satzung entworfen, die sich an der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages orientiert.
Zu gravierenden Änderungen kam es nicht, nur neue Gesetzesbestimmungen des Kommunalabgabengesetzes sowie neu eingeführte Fachbegriffe wurden eingearbeitet. Die überarbeitete Version wird im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und ist dann auch auf der Gemeinde-Homepage abrufbar.
cr