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Der Wanderweg zwischen dem Bolzplatz Engedey und Stangenwald. Hier dürfen große Hunde und Kampfhunde künftig nicht mehr frei umherlaufen. (Foto: Christian Wechslinger)

Stress mit frei umherlaufenden Hunden

Bischofswiesen – Die Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde soll ab Januar 2021 für vier weitere Wanderwege gelten. Das hat der Gemeinderat Bischofswiesen in der Sitzung am Dienstag bei einer Gegenstimme (Wolfgang Fegg) beschlossen. Grund für diese Maßnahme waren negative Beobachtungen aus den vergangenen Jahren.


Offiziell läuft die Frist der Verordnung für das freie Umherlaufen von großen Hunden zum Jahresende aus. In diesem Zusammenhang ergab sich aber ein weiteres Problem. »In den vergangenen Jahren gab es vermehrt Stress mit frei umherlaufenden Hunden. Besonders auf Wegen, wo keine Leinenpflicht herrscht«, erläuterte Geschäftsleiter Rupert Walch. Aus diesem Grund soll die Verordnung um folgende Bereiche ergänzt werden: den Blitzweg am Maximiliansreitweg zur Aussichtskanzel der Kastensteinerwand, den Wanderweg zwischen Klaushäusl und Loipl Kirche, den Rundweg um den Ochsenbichel sowie um den Wanderweg zwischen dem Bolzplatz Engedey und der Handwerkersiedlung am Stangenwald.

Darüber hinaus dürfen die Leinen länger sein. Bisher beträgt die Maximallänge bei großen Hunden zwei Meter, ab 2021 sind es drei. Bei Kampfhunden war nur ein Meter zulässig, nächstes Jahr sind zwei Meter erlaubt. »Die Verlängerung ist so gewählt, dass der Hundeführer seinen Hund unter Kontrolle halten kann«, so Walch. Ludwig Hochreiter (CSU) fand es schade, dass die Gemeinde mit Verordnungen durchgreifen müsse. »Wenn Radfahrer, Fußgänger und Hundeführer aufeinander schauen, wäre die Verordnung nicht so wichtig«, sagte er. Umso trauriger sei es, dass man sie braucht. »Es tut mir für diejenigen leid, die vernünftig handeln. Und das sind viele«, bedauerte er. Es gebe nur wenige Unvernünftige. Diese seien aber extrem auffällig.

Michael Sturm (Die Grünen) konnte die Maßnahme zwar verstehen. Allerdings nicht für jeden Bereich: »Der Rundweg um den Ochsenbichel wirkt einsam. Muss die Verordnung für diesen Bereich gelten?« Bürgermeister Thomas Weber erwiderte: »Wir haben den Weg wegen der Auffälligkeiten mit in die Verordnung aufgenommen.«

Bernd Moderegger (CSU) ergänzte, man sollte nicht nur auf die Leute schauen, sondern auch auf das Wild. Er habe schon öfters am frühen Abend Rehkitze an den Wanderwegen beobachtet. »Große Hunde können ohne Verordnung nicht mehr gehalten werden und gefährden das Wild.«

Mathias Aschauer (FWG) sieht eine weitere Gefahr: »Jäger dürfen nach meiner Kenntnis auf Hunde schießen, wenn sie in der Wildnis ohne menschliche Begleitung unterwegs sind. Man muss auch den Hundebesitzer schützen.« Wolfgang Fegg (CSU) hat grundsätzlich nichts gegen die Verordnung. Allerdings hält er den verpflichtenden Nachweis eines Hundeführerscheins auf einigen Wegen für sinnvoller. Aktuell kann man den Hundeführschein in Bayern nur freiwillig erwerben. Durch einen erfolgreichen Test hat man laut Fegg einen gehorsamen Hund. Auf diesem Weg könne man Ordnung schaffen.

Anna-Julia Stumvoll (Die Grünen) stimmte dem zu. Ein verpflichtender Hundeführerschein sei notwendig. Allerdings wisse sie, dass die Gemeinde nichts unternehmen kann. Das habe der Gesetzgeber zu entscheiden. »Ich weiß, es ist schwierig. Doch ich fände es schön, wenn wir diese Idee bei der Regierung anstoßen könnten«, sagte sie. Dennoch stimmte sie der Verordnung zu, bis dahin sei sie notwendig. Fegg hingegen lehnte den Beschlussvorschlag ab, um ein Zeichen zu setzen. pv