Im Handschuhfach eines österreichischen Taxis entdeckten die Einsatzkräfte einen Schlagring sowie ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen. Der Fahrer muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Sein Fahrgast, ein 20-jähriger Österreicher, konnte sich nur mit einem Handyfoto seines Reisepasses ausweisen. In seiner Sporttasche entdeckten die Bundespolizisten sieben verschweißte Pakete Marihuana mit einem Gesamtgewicht von rund 1,5 Kilogramm. Die zuständige Zollbehörde nahm den 20-Jährigen vorläufig fest. Das Zollfahndungsamt München ermittelt nun unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen den jungen Mann.

Wenig später stoppte eine Streife der Freilassinger Bundespolizei einen Kombi mit slowakischer Zulassung an der Saalbrücke Freilassing. Der Fahrer, ein 52-jähriger Ukrainer, konnte den Beamten lediglich seinen slowakischen Aufenthaltstitel zeigen, einen für die Einreise erforderlichen Pass besaß er nicht. Seine sechs Begleiter wollten sich vorerst nicht ausweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Bundespolizisten ein im Fußraum der Rückbank sitzendes Kind sowie türkische Reisepässe. In der Mittelkonsole des Kombis entdeckten die Beamten zudem ein Einhandmesser sowie ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen. Wegen des Verdachts einer Schleusung wurden alle Personen zur Dienststelle gebracht.
Die Familie, die ein Asylbegehren äußerte, wurde an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet. Einen der Geschleusten übergaben die Beamten an die österreichischen Behörden.
Der 52-Jährige muss sich nun wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdeten Bedingungen, der versuchten unerlaubten Einreise sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Nach einer Vorführung beim Richter brachten ihn die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt.
Ähnlich erging es einem 21-jährigen Kroaten, der am Sonntagmorgen über die Grenzkontrollstelle am Walserberg nach Deutschland einreisen wollte. Die Überprüfung seiner Personalien ergab gleich zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Ludwigsburg. Wegen Körperverletzung stand noch eine Jugendstrafe von drei Jahren und einem Monat aus. Zudem lag ein Sicherungshaftbefehl gegen den Kroaten vor, denn dieser blieb einer Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern. Er wurde in eine Haftanstalt überführt.
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