Gericht, Gerichtsurteil
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Foto: dpa

Mit 93 durch Tempo-30-Zone: Handwerker flüchtet mit 2,2 Promille vor der Polizei

Piding – Der Anlass war banal: Polizeibeamten in Freilassing war die »schlechte Beleuchtung« an einem alten Dreier-Golf aufgefallen, weshalb sie dem Wagen und seinem 39-jährigen Fahrer folgten. Doch der Handwerker hielt nicht an, fuhr stattdessen mit 75 Stundenkilometern durch Freilassing, mit 130 auf der B20, dort, wo 70 erlaubt sind, durch Hammerau mit 120, den Hammerauer und Pidinger Berg mit 150 und schließlich mit 93 Kilometern pro Stunde durch die Tempo-30-Zone in Piding.


Nun stand der Mann aus Bad Reichenhall wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht in Laufen. Das Urteil: zehn Monate zur Bewährung. Ob der Mann jemals wieder einen Führerschein erhalten wird, ist fraglich.

»Ich hatte Probleme mit meinem Mädel und Riesenstress auf der Baustelle«, erklärte der Angeklagte den üppigen Umtrunk nach Feierabend. »Sieben, acht oder mehr Bier«, räumte der 39-Jährige freimütig ein. »Ich wollte raus und den Kopf frei kriegen«, begründete er die abendliche Fahrt. Als dann noch ein Spezl mit der Freundin am Straßenrand technische Probleme hatte und ein Fremdstarten des Fahrzeugs nicht gelang, habe er sich bereit erklärt, das Pärchen nach Freilassing zu fahren.

Dort am Kreisverkehr bei der Bahn wurde er von Beamten in ihrem Dienstfahrzeug gesehen. Ein 36-jähriger Polizist der Polizeiinspektion Freilassing schilderte ausführlich die Verfolgungsjagd auf nieselnasser Fahrbahn. »Er hat zweimal Fahrzeuge überholt, einmal gab es dabei Gegenverkehr.« Beim Pidinger »Altwirt« sei der Dreier-Golf kurz ausgebrochen. Der Zeuge hatte per Bodycam die Fahrt teilweise aufgenommen, denn, so betonte er ausdrücklich, der Angeklagte sei aus Sicherheitsgründen »nicht gejagt« worden. Auch ein Abstand sei gehalten worden. Stattdessen waren weitere Einsatzfahrzeuge sowie ein Hubschrauber alarmiert worden.

Die Flucht am 3. August dieses Jahres endete schließlich in der Pidinger Saalachstraße. »Er war ganz kommod und absolut friedlich«, betonte der Beamte. Eine anschließende Blutprobe hatte 2,2 Promille ergeben, wenngleich die Konzentrations- und Reaktionstests im Krankenhaus allesamt sicher absolviert worden waren. »Alkohol war nur leicht bemerkbar«, hieß es im Arztbericht.

»Er ist schon trinkfest, da wollen wir nichts schönreden«, gestand Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer für seinen Mandanten, weshalb sich der auch noch fahrtüchtig gefühlt habe.

Mit 18 Jahren war der Handwerker erstmals juristisch aufgefallen. Im März 2018 war er wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3000 Euro sowie einer Führerscheinsperre von einem Jahr verurteilt worden. Mithilfe von Beratung und einer MPU erlangte der Reichenhaller im Januar 2020 erneut den Führerschein.

»Bereits einschlägig vorbestraft und jetzt wieder mit hoher Geschwindigkeit unterwegs«, bemerkte die Rechtsreferendarin Sarah Enzinger. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Sperre von vier Jahren. Daneben sollte der Mann 5000 Euro Geldbuße zahlen. »Er wollte nicht kontrolliert werden«, sagte Hans-Jörg Schwarzer über seinen Mandanten, allerdings sei das »keine ungefährliche Aktion« gewesen. Eines betonte der Verteidiger: »Er ist niemals ohne Führerschein gefahren.« Der Angeklagte sei sozial integriert und habe eine feste Arbeitsstelle, weshalb zehn Monate auf Bewährung ausreichend seien. Eine Geldauflage von 2000 Euro sei ebenso ausreichend wie eine dreijährige Führerscheinsperre.

Der Richter Martin Forster folgte im Wesentlichen dem Antrag des Verteidigers: zehn Monate auf drei Jahre zur Bewährung, eine dreijährige Sperre sowie eine Geldbuße von 2400 Euro zugunsten der Feuerwehr Schönau.

»Heute war er offen und ehrlich«, würdigte Martin Forster den Angeklagten, und auch bei der Kontrolle sei er »handsam und nicht aggressiv« gewesen. Allerdings: »Sie hatten Glück, denn so eine Flucht hätte auch anders enden können.«

Vor Landgerichten habe es nach solchen Fluchtfahrten bereits Mordanklagen gegeben. Eines verschwieg Martin Forster nicht: »Wahrscheinlich werden Sie auch nach drei Jahren keinen Führerschein bekommen.« Hans-Jörg Schwarzer meinte dazu: »Es muss nicht ein jeder Auto fahren.« Der Reichenhaller entschuldigte sich bei den Beamten und nahm das Urteil an.

höf