Zwar gab der 30-jährige Fahrer an, dass er davon nichts wusste, doch stand es auf dem von ihm mitgeführten Schreiben der Versicherung drauf. Der bosnisch-herzegowinische Fahrer wurde wegen Kennzeichenmissbrauchs, einem Verstoß gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz und der fehlenden Zulassung angezeigt.
Der diensthabende Jour-Staatsanwalt forderte zur Sicherung des Strafverfahrens die Hinterlegung eines Betrages im 4-stelligen Bereich auf. Nach erfolgter Sachbearbeitung musste er sein Fahrzeug auf einen Anhänger aufladen lassen, um seine Heimfahrt fortsetzen zu können.
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