Am Samstagnachmittag wurde ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung einer Kontrolle unterzogen, kurz nachdem es auf der A8 über den Walserberg ins Bundesgebiet eingereist war. Am Steuer saß ein 34-jähriger bosnischer Staatsangehöriger, welcher sich mit seiner Familie auf der Durchreise von Bosnien in die Niederlande befand. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle händigte der Fahrer unter anderem einen bosnischen Führerschein aus.
Dem geschulten Blick der Schleierfahnder entging dabei nicht, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte. Wie sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen herausstellte, war der offensichtliche Grund für die Verwendung des Falsifikats eine Fahrerlaubnissperre, weshalb dem Fahrer das Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland untersagt war. Der 34-Jährige wurde wegen eines Vergehens der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Glücklicherweise konnte er nach erfolgter Anzeigenaufnahme seine Fahrt zumindest auf dem Beifahrersitz fortsetzen, da seine mitreisende Ehefrau über einen gültigen Führerschein verfügte.
Keine 24 Stunden später stellte eine zivile Streifenbesatzung der Pidinger Fahnder ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung auf der A8 im Gemeindebereich Anger fest. Nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet wurde der Wagen mit fünf Insassen einer Kontrolle unterzogen. Der 28-jährige serbische Fahrzeuglenker händigte den Beamten neben seinem Personaldokument auch einen serbischen Führerschein aus. Wie am Vortag ließen sich die Schleierfahnder aus Piding nicht täuschen und erkannten sofort die Fälschung.
Mit dem Vergehen der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis war es in diesem Fall jedoch noch nicht getan – zusätzlich muss sich der junge Serbe noch wegen unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten, da er bereits zum Kontrollzeitpunkt die erlaubte visumsfreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Einbehaltung einer Sicherheitsleistung wurde der serbische Staatsangehörige entlassen. Seine Weiterfahrt in Deutschland wurde jedoch vor Ort beendet und er musste auf direktem Weg das Bundesgebiet verlassen. Seine Begleiter hingegen konnten die Reise an ihren Zielort fortsetzen, da sie über die erforderlichen Reisedokumente verfügten.
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