Im Bergkurgarten wird wieder getanzt
Ramsau – Es ist eigentlich nur eine Formalie, mit der sich der Ramsauer Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstagabend beschäftigt hat – doch hat diese Formalie hör- und spürbare Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben in der Ramsau. Denn im Kern ging es um die Frage, ob der Bergkurgarten als dem Namen nach ruhiger Erholungsbereich auch ein gewisses Maß an Lebendigkeit verträgt.
Grundsätzlich ist dies nämlich nicht vorgesehen, wie ein Blick in die schon lange geltende Grünanlagensatzung verrät. Dort sind nämlich bereits seit März 1992 – dem Inkrafttreten der Satzung – unter anderem Musik- und Tanzveranstaltungen in dem Areal verboten; der rechtliche Begriff dafür lautet »Veranstaltung von Vergnügungen«. Doch bereits in der Vergangenheit ließ der Gemeinderat Ausnahmen
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