Hingewiesen wird, dass in Bayern das Parken in der freien Natur überall dort verboten ist, wo die Flächen nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind – so schreibt es das Bayerische Naturschutzgesetz vor.
So besteht nicht nur Gefährdungspotenzial für die Natur durch Verschmutzung mit Betriebsstoffen und Brandgefahr, argumentiert die Behörde. Ebenso kam es bereits zu »brenzligen Situationen durch ausparkende Fahrzeuge oder die Straße querende Fußgänger«. In der Vergangenheit zeigte sich nach Darstellung des Landratsamts, dass Kontrollen mit Anzeigen und Bußgeldern »keine Verbesserung der Situation brachten«.
Daher sind die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden und das Landratsamt bestrebt, eine Lösung zu schaffen, die ein illegales Abstellen von Kraftfahrzeugen erst gar nicht ermöglicht. Unter Einbeziehung der Gemeinde Ramsau wurde demnach die Umsetzung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein abgesprochen. So werden durch das Staatliche Bauamt Traunstein demnächst Straßenbegrenzungspfosten entlang der Staatsstraße installiert, die das Abstellen von Pkw unmöglich machen, kündigt das Landratsamt an. fb/tj