Klagen gegen Ortsumfahrung abgewiesen
Laufen – Die beinah unendliche Geschichte der Ortsumfahrung Laufen ist um ein weiteres Kapitel reicher – diesmal juristischer Art. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur sogenannten Naturlandtrasse angewiesen und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.
An allen drei Verhandlungstagen zeichnete sich dies bereits ab für die Kläger und ihren Anwalt Dr. Wolfgang Patzelt. Auch am letzten Verhandlungstag, der bis nach 22 Uhr dauerte: Das dreiköpfige Richtergremium wies erneut alle Einwände und Anträge von Klägeranwalt Dr. Patzelt gegen den im Oktober 2020 ergangenen Planfeststellungsbeschluss zurück.
Acht von einer möglichen Außentrasse
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