Amtsgericht Laufen: Bischofswieser baute mit Alkohol und Drogen schweren Unfall – Urteil
Bildtext einblenden
(Archivfoto: Hannes Höfer)

Stinkefinger gegen Polizeibeamten? Teisendorfer vor Gericht

Der Student war mit seiner Freundin in einem Salzburger Kino. Wenig später, am Autobahngrenzübergang Walserberg, war er sich nach eigener Aussage »wie im falschen Film« vorgekommen. Der Grund: Er soll einem Kontrollbeamten den gestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Der 21-jährige Teisendorfer beteuerte im Laufener Gerichtssaal, er käme nie auf die Idee, einen Beamtenzu beleidigen – »schon gar nicht mit einer obszönen Geste.«


Jener Beamte, der eine solche Geste an diesem Oktoberabend auf sich bezogen hatte, hatte aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Sein junger Kollege, der extra aus Oberfranken angereist war, war sich jedoch »zu hundert Prozent« sicher. »Wir haben das beide so wahrgenommen. Gleichzeitig haben wir uns angeschaut und gemeint: Der hat doch jetzt …« Der 25-jährige Beamte zeigte nach Aufforderung durch den Richter diese wahrgenommene Stinkefinger-Geste. Eigentlich, so fügte der Zeuge noch hinzu, hätte man dieses Fahrzeug durchgewunken. Doch nicht nach diesem Vorfall.

Der angeklagte Student auf dem Beifahrersitz hatte daraufhin durch das geöffnete Fahrerfenster die Aussage vernommen: »Deinen Finger kannst du dir sparen.« Der Teisendorfer schilderte den älteren Beamten als »sehr emotional«. »Ich war total perplex«, berichtete der Angeklagte, der später versucht hatte, eine Erklärung für diese Beschuldigung zu finden. »Vielleicht habe ich einfach meine Brille nach oben geschoben«, spekulierte er. Mit Bildern hatte er das Fahrzeug und den mutmaßlichen Blickwinkel nachgestellt.

»Er war völlig ratlos«, ergänzte Rechtsanwalt Miguel Moritz. So habe sein Mandant am Folgetag die Polizeiinspektion in der Kurstadt aufgesucht, weil er sich »extrem zu Unrecht« beschuldigt fühlte. Dort habe man ihm geraten, selbst Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu erstatten. Was dann auch geschah. Über den Stand dieses Verfahrens wurde im Gerichtssaal nichts bekannt. »Wir werden wohl ohne den betroffenen Beamten nicht weiterkommen«, deutete Richter Josef Haiker einen Fortsetzungstermin an.

Staatsanwältin Oesterle machte deutlich, dass hier Aussage gegen Aussage für eine Verurteilung nicht ausreichen würde, wenn aber auch der zweite Beamte es genauso schildere schon. Anwalt Moritz regte eine Einstellung ohne Geldauflage an, habe der Student doch dann immer noch die Kosten des Verfahrens und sein Honorar zu bezahlen.Weil auch die Staatsanwältin ihr Einverständnis erklärte, stellte Richter Haiker das Verfahren ohne eine Geldauflage ein. Der Strafbefehl wegen Beleidigung hatte auf 30 Tagessätze zu je 25 Euro gelautet. Was der Studenten nun zahlen muss, ist nicht bekannt.

höf