Das Gericht entschied wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung auf eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, setzte aber beides zur Bewährung aus. Lässt sich der Angeklagte in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen, sind Strafe und Unterbringung erledigt. Das Urteil deckte sich mit dem Schlussantrag der Staatsanwältin.
Der erste Vorfall ereignete sich am 22. Februar vergangenen Jahres gegen 18 Uhr. Der 22-Jährige warf dem Zeugen ein Messer ins Gesicht und beleidigte ihn mit »Hurensohn«. Das Opfer trug Blutergüsse und drei Wunden im Gesicht davon. Schauplatz der nächsten Attacke am 12. März gegen Mittag war der Raucherraum des Heims. Diesmal bekam der Geschädigte einen Faustschlag auf den Kopf. Einen geworfenen Stuhl konnte der Angegriffene mit der Hand abwehren, nicht jedoch den folgenden Schlag mit einem Klappstuhl. Die Folgen: Prellungen des Schädels, des seitlichen Körpers und eines Daumens sowie Kopfschmerzen. Während der tätlichen Auseinandersetzung bekam das Opfer noch zu hören: »Ich steche dich mit dem Messer ab, wenn ich dir irgendwo begegne.« Letzter Anklagepunkt – wegen einer Sachbeschädigung – war ein Kleiderschrank mit einem Wert von 1 000 Euro, den der 22-Jährige am 18. Mai demoliert hatte. Monika Kretzmer-Diepold