Bildtext einblenden
Hier sollen der neue Aldi und der Modemarkt gebaut werden. Foto: Anzeiger/cw

Aldi und Modefachmarkt kommen

Bischofswiesen - Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat Bischofswiesen der Änderung des Bebauungsplanes »Panorama Park« und der Errichtung eines Discounters sowie eines Fachmarktzentrums mit Einzelläden in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Einkaufszentrum zugestimmt. Mit dem Abriss der alten Tennishalle soll noch heuer begonnen werden, der Baubeginn ist für Frühjahr 2013 angesetzt, die Eröffnung für Spätherbst 2013.


Der Bauantrag der Pro Concept GmbH aus Buxheim sieht auf den Grundstücken an der Reichenhaller Straße den Neubau eines Aldi-Marktes mit 1 615 Quadratmetern und eines Modecenters mit 1 244 Quadratmetern vor. Die tragenden Wände werden in Stahlbeton und Stahlbetonstützen errichtet, der Anstrich erfolgt in Weiß, der Anlieferungsbereich wird in Sichtbeton gehalten. Das Gebäude bekommt eine Wärmedämmung, eine Vorsatzschale aus Waschbeton und Giebelfelder mit beschichtetem Aluminium. Die Decken werden mit Odenwaldplatten abgehängt und die Fußböden mit keramischen Belägen und Linoleum versehen. Für das Dachtragwerk ist eine Nagelplattenbinderkonstruktion mit 18 Grad Dachneigung und Betondachsteinen geplant.

Das Gelände soll dem Niveau des Panorama Parks und des bestehenden Parkplatzes angeglichen werden. Der neue Parkplatz, auf dem 118 Stellplätze mit Rasengittersteinen dargestellt sind, wird mit einer je 6,50 Meter breiten Ein- und Ausfahrt erschlossen und gemäß Bebauungsplan mit einem sechs Meter breiten, bepflanzten Grünstreifen vom Panorama-Park abgetrennt. Der Geh- und Radweg entlang der Reichenhaller Straße wird mittels einer neuen Abzweigung mit direktem Zugang zum Discounter und Fachmarktzentrum erweitert.

Für die gesamte überbaute Fläche von 7 786 Quadratmetern ergibt sich auf dem 10 080 Quadratmeter großen Grundstück eine Grundflächenzahl von 0,77.

Die verkehrsmäßige Erschließung des neuen Shoppingbereiches ist ab der Abzweigung von der Bundesstraße 20 (Reichenhaller Straße) über das Grundstück der Edeka Chiemgau Immobilien mit einem Geh- und Fahrtrecht gesichert.

Ein Brandschutzkonzept sowie eine geprüfte Statik muss der Bauherr noch vorlegen. Außerdem ist das Gebäude an die gemeindliche Wasserversorgung und Schmutzabwasserbeseitigung anzuschließen. Die Anschlussleitungen auf dem Baugrundstück muss der Antragssteller auf eigene Kosten verlegen. Ferner sind sämtliche Dach- und Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück über geeignete Einrichtungen zu beseitigen, ohne dass Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit 17 zu drei Gegenstimmen zu. Der Vorschlag von Giselher Cramer, man möge den Bauwerber darum bitten, die Grünordnung durch die Pflanzung größerer Bäume zu verbessern, wurde abgelehnt genauso wie der Wunsch von Paul Grafwallner (UBB), eine Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen zu fordern. Dafür fand sich für die Anregung von Hans Metzenleitner eine Mehrheit. Er schlug vor beim Bauwerber auf eine verbesserte Ästhetik des geplanten Gebäudes, beispielsweise durch eine veränderte Farbgebung, hinzuwirken.

Bevor der Gemeinderat dem Bauantrag der Pro Concept GmbH grünes Licht gab, segnete er die entsprechenden Änderungen zum Bebauungsplan ab und nahm die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Eine Nutzung des direkt hinter dem geplanten neuen Einkaufszentrum befindlichen Hotels für soziale Zwecke lehnten die Gemeinderäte mehrheitlich ab.

Rechtsanwalt Friedrich Hötzendorfer, der die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hotels Almrausch vertritt, hatte angeregt, dass das Hotelgebäude eventuell als Sammelunterkunft für Asylbewerber genutzt werden könnte. Es dränge sich dafür geradezu auf, so Hötzendorfer in seinem Schreiben: »Es ist weder zu erwarten, dass Grenzen zumutbarer Belästigung für die Nachbarschaft überschritten werden, noch besteht ein grundlegender Widerspruch zu der vorgesehenen gebietstypischen Nutzung. Die typischen Störungen einer Asylbewerberunterkunft, die bei einer Lage in einem reinen Wohngebiet auftreten, sind bei der Lage am oben genannten Ort nicht als Störung zu qualifizieren.«

Hans Metzenleitner befürwortete den Vorschlag des Rechtsanwaltes, eine Nutzung der Anlage für soziale Zwecke im Bebauungsplan nicht gänzlich auszuschließen, »schon aus christlicher Nächstenliebe«, so der SPD-Politiker. Die Mehrheit des Gemeinderates hielt aber die Bedenken von Bürgermeister Toni Altkofer für gewichtiger. »Wenn man diese Leute in einem Haus unterbringt, wo drum herum der Kaufrausch regiert, muss das für sie mehr als deprimierend sein.« Zudem hätte eine soziale Einrichtung Auswirkungen auf den gewerbereich, für den die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen wesentlich strenger ausfallen würden. kb