Hintergrund dieses Treffens war die in Aussichtstellung einer staatlichen Kostenübernahme mit bis zu 100 Prozent für zusätzliche Verstärkerbusse im Linien- und Schulbusverkehr. Diese Möglichkeit hat die Bayerische Staatsregierung in der Kabinettssitzung am 1. September eröffnet. Laut der Richtlinie wird die Förderung auf bis zu vier Euro pro Kilometer Fahrleistung festgelegt. Insgesamt 15 Millionen Euro stellt der Freistaat bayernweit zur Verfügung.
Die Verkehrsunternehmen des Landkreises und die Fachleute des Landratsamtes Berchtesgadener Land erörterten die besonderen Herausforderungen des neuen Schuljahres gemeinsam. Ziel der Zusammenkunft war die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für die Schülerbeförderung in den kommenden Monaten. Strecken mit besonders hoher Auslastung werden nun definiert, denn zum Schuljahresbeginn kommt dem Linienbusverkehr aufgrund des Präsenzunterrichts für alle Klassen wieder eine tragende Rolle bei der überörtlichen Schülerbeförderung zu.
Auf bestimmten Linien erwarten die Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Vorbestellungen des Landkreises für Schülerfahrkarten und auf Basis langjähriger Erfahrungen eine besonders hohe Auslastung. Gezielt wird der Landkreis dort den Einsatz von Zusatzbussen morgens und mittags beauftragen. Landrat Bernhard Kern sicherte den Verkehrsunternehmen die Unterstützung des Landkreises zu: »Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen passgenau Verstärker eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, dass die Verstärkerbusse bereits ab Schulbeginn fahren.« Zwischen dem Landkreis und den Verkehrsunternehmen besteht Übereinstimmung, dass nur besonders betroffene Linien mit starker Auslastung vorübergehend durch zusätzliche Busse ergänzt werden können.
Sieben zusätzliche Busse pro Landkreis
Laut Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmen stehen für Bayern rund 650 zusätzliche Busse zur Verfügung, also im Schnitt knapp sieben Busse pro Landkreis. Die Festlegung der Linienkurse, für die dann tatsächlich vom Landkreis Verstärkerfahrten in Auftrag gegeben werden, erfolgt in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und mit den Nachbarlandkreisen, denn für landkreisübergreifende Linien sollen gleiche Standards und Kriterien gelten.
Im weiteren Verlauf wird regelmäßig überprüft, auf welchen Linien der Verstärkerverkehr (noch) sinnvoll und notwendig ist und wo der Einsatz von zusätzlichen Bussen nicht mehr erforderlich ist. Dadurch wird gewährleistet, dass die zur Verfügung stehenden Busse genau dort eingesetzt werden, wo tatsächlich der größte Bedarf ist.
Schüler werden zur Unterstützung aufgerufen
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrzeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend erforderlich ist. Damit soll im Schülerverkehr der Infektionsschutz insbesondere dort gewährleistet werden, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Das Landratsamt und die Verkehrsunternehmen rufen alle Schüler dazu auf, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten. Landrat Bernhard Kern dazu: »Es ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder bestärken, den Mund- und Nasenschutz in den Bussen auch tatsächlich einzusetzen.«
Die Schüler werden zudem darum gebeten, die bereits regulär eingesetzten Vor- und Nachläuferbusse gezielt zu nutzen und auf Hinweise der Busfahrer zu achten. Auch die Schüler können durch ihre Mitwirkung effektiv zu einer Entlastung der Situation in der Schülerbeförderung beitragen. Vom Gesundheitsamt wurden die Verkehrsunternehmen über die wichtigsten Punkte zur Beachtung für die eigenen Hygienekonzepte in den Linienbussen informiert. fb