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Immungesunde Personen, die jünger als 60 Jahre alt sind und bereits drei immunologische Ereignisse hatten profitieren nach den deutschen Impfempfehlungen nicht »nennenswert« von einer weiteren Impfung. (Foto: Michael Hudelist)

Bayern geizt mit Impfstoff

Berchtesgadener Land – Genauso unterschiedlich wie die Corona-Maßnahmen waren, sind es nun auch die Regeln, wann man eine Corona-Schutzimpfung erhält oder eben nicht. Im BGL-Impfzentrum erhält man zum Beispiel keine vierte Impfung, wenn man bereits drei Mal geimpft ist und eine Infektion hinter sind hat, »das sind dann vier Ereignisse, sie sind bestens geschützt«, so am Samstagmittag der diensthabende Impfarzt, der einen Impfwilligen wieder nach Hause schickte. Zudem würde die Ständige Impfkommission die vierte Impfung nur bei über 60-Jährigen oder bei Vorerkrankungen empfehlen.


Die aktuell geltende Impfempfehlung war für den Arzt entscheidend, nicht zu impfen, »sie sind ausreichend geschützt, außerdem könnte es jetzt bei einer neuerlichen Impfung zu einer Über-Immunisierung kommen«. Dass die Infektion schon über sechs Monate zurück lag und die drei Impfungen noch älter sind interessierte nicht. Während man noch vor Monaten um jeden Impfwilligen kämpfte waren am Samstag drei Mitarbeiter des Impfzentrums damit beschäftigt, einen gewünschten vierten Stich argumentativ zu verhindern.

Tatsächlich heißt es in der jüngsten Impfempfehlung des RKI vom 7. Oktober: »Immungesunde Personen, die jünger als 60 Jahre sind und bereits drei immunologische Ereignisse, davon mindestens eine Impfstoffdosis, hatten und während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, würden nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfung (auch mit Omikron-adaptierten Impfstoff) nicht nennenswert profitieren«.

Anders in Österreich, der Impfkoordinator des Landes Salzburg, Rainer Pusch, verweist auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums in Österreich, »das empfiehlt bei einer Grundimmunisierung aus drei Impfungen die vierte Impfung ab sechs Monate nach der letzten Impfung, bei über 60-Jährigen und Risikopatienten ab vier Monate nach der letzten Impfung«, so Pusch. Eine oder mehrere Infektionen – in Deutschland »Ereignisse – spielen in der österreichischen Empfehlung keine Rolle, »die vorgesehenen Impfschemata können auch bei Personen angewendet werden, die bereits eine oder mehrere Infektionen mit Sars-CoV-2 durchgemacht haben«. Die Impfung könne sogar unmittelbar nach der Genesung, also nach Vorliegen eines negativen PCR-Tests verabreicht werden, wenn es das Impfschema zeitlich so vorsehe. »Vergangene Infektionen mit Sars-CoV-2 hinterlassen zwar eine gute homologe Immunität, die gleiche oder nahe verwandte Virusvarianten betrifft«, und Pusch weiter, »seit dem Auftreten von Omikron handelt es sich jedoch um eine unsichere, heterologe Immunität, die bis auf Sublinien-Niveau durchschlägt«. Auch Personen, die Symptome von Long-Covid nach Infektionen erleben können nach den Empfehlungen des österreichischen Impfgremiums »bedenkenlos« geimpft werden, »es besteht sogar die Chance, dass die Long-Covid-Symptome dadurch positiv beeinflusst werden«.

Dass Impfwillige, denen der vierte Stich im BGL-Impfzentrum verweigert wird, einfach nach Salzburg wechseln können schließt Pusch aus. »Die Covid-19-Impfung steht allen Personen kostenfrei zu Verfügung, die in Österreich entweder einen Wohnsitz oder ein Arbeitsverhältnis haben«. Anders als bei den ersten Impfungen, wo der tatsächliche Wohnort keine Rolle spielte wird nun in den Impfstraßen des Landes der Wohnort oder die österreichische E-Card verlangt.

Michael Hudelist