In den letzten Monaten hatte die Gemeinde noch die bestehenden Straßenwidmungen überprüft und einige Korrekturen erlassen. Bei der jetzt erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung orientiert man sich im Wesentlichen an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Allerdings entschloss man sich dazu, den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten um 15 Prozent zu erhöhen.
Künftig müssen Anlieger an Ortsstraßen, die einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, an den Kosten beteiligt werden. Die Gemeinde beteiligt sich daran ihrerseits in einer Höhe zwischen 35 und 85 Prozent – je nach Bedeutung der Straße.
»Die Beiträge der Anlieger können allerdings nur erhoben werden, wenn es sich um eine wesentliche Verbesserung der Straße handelt. Das gilt nicht für reine Unterhaltsmaßnahmen«, sagte Geschäftsleiter Hannes Rasp. Außerdem gilt die Satzung nicht für bereits abgeschlossene Maßnahmen. Ulli Kastner