In Bischofswiesen soll im ehemaligen Hotel »Almrausch« eine Unterkunft für bis zu 80 Asylbewerber entstehen. In den vergangenen Monaten hatte es in Bischofswiesen immer wieder Debatten um die geplante Unterbringungsmöglichkeit gegeben.
Auch Toni Altkofer zeigte sich als strikter Gegner und hatte Mitte Dezember geklagt. Allerdings ohne den Gemeinderat zu informieren. »Wir haben von der Klage aus der Zeitung erfahren«, sagt Paul Grafwallner im Gespräch mit der Heimatzeitung. Bürgermeister Altkofer informierte den Gemeinderat erst in der Januarsitzung. Da hatte sich Gemeinderat Grafwallner aber schon an die Kommunalaufsicht im Landratsamt gewandt und um Prüfung gebeten. Die Antwort liegt mittlerweile vor – in Kopie auch dem »Berchtesgadener Anzeiger«. So ist der Bürgermeister nur dann alleine für das gemeindliche Einvernehmen zuständig, wenn die entsprechende Angelegenheit, in diesem Fall die Asylbewerberunterkunft, keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Allerdings spricht laut Landratsamtsschreiben vieles für eine »grundsätzliche Bedeutung.«
Laut Geschäftsordnung ist der Bürgermeister für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur für Gebäude der Klassen 1 bis 3 alleine zuständig. Beim ehemaligen Hotel handele es sich aber um die »Gebäudeklasse 4«.
Die Kommunalaufsicht konstatiert: »Wenn der Bürgermeister alleine nicht für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig ist, kann er auch alleine keine Klage erheben, um dieses Recht zu erstreiten.«
Angelegenheiten wie etwa die geplante Asylbewerberunterkunft hätten »weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinde und eine Vielzahl ihrer Gemeindebürger.« Daher müssten solche Themen »von einem demokratisch gewählten Plenum« diskutiert und beschlossen werden. Eine Einzelperson wie der Bürgermeister könne dies nicht entscheiden. Denn immerhin geht es darum, in der Nähe des Panorama Parks bis zu 80 Asylbewerber für mindestens zehn Jahre zu beheimaten. Die Kommunalaufsicht stellt in ihrem Schreiben fest, dass dies Auswirkungen auf eine Vielzahl von gemeindlichen Institutionen wie Schulen habe.
Ein Informationsgespräch im Dezember habe gezeigt, dass das Interesse von Bürgern und Institutionen gewaltig war: »Neben dem fast vollständigen Gemeinderat, dem Bürgermeister, den Vertretern der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes waren auch die Polizei und der katholische und evangelische Pfarrer, Vertreter der Caritas sowie eine Vielzahl Gemeindebürger anwesend«, heißt es im Landratsamtsschreiben. Laut Behördenschreiben war Bürgermeister Altkofer also »nicht für die Klageerhebung zuständig.« Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse und Verfügungen beanstanden. Im vorliegenden Fall hält sie das aber nicht für erforderlich, »da zu erwarten ist, dass die Frage der Zuständigkeit des Bürgermeisters für die erfolgte Klageerhebung ohnehin noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüft werden wird.« Kilian Pfeiffer