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Ein schönes Sonnwendfeuer erlebte zunächst ein Schönauer Handwerker auf dem Brandkopf. Sein anschließendes Nickerchen unter einem Motorrad brachte ihn jetzt vor das Laufener Amtsgericht. (Foto: Voss)

Ein Nickerchen unterm Motorrad

Laufen/Schönau a. K. – Gegen halb sechs Uhr morgens fand ihn ein Rentner, schlafend unter einem Motorrad an der Böschung liegend. Wie er dort hingekommen war? Der Angeklagte sagte dazu gar nichts. Gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hatte er Einspruch eingelegt. Und bekam Recht: Dr. Karl Bösenecker am Laufener Amtsgericht entschied auf Freispruch.


Es war Sonnwendfeier am Brandkopf. Mit dabei ein 23-jähriger Handwerker aus Schönau. Am frühen Morgen fand ihn ein 66-jähriger Rentner rund einen Kilometer bergab an der Böschung liegend. Auf ihm ein Motorrad. »Schnaufa duad a«, stellte der Berchtesgadener fest und lief zum nächsten Anwesen, um die Rettung zu verständigen.

»Ich war schon erleichtert, als er den Kopf bewegte«, schilderte der Rentner im Zeugenstand. Zusammen mit vorbeikommenden Autofahrern hatte er den 23-Jährigen aus seiner Lage befreit. »G'sagt hat er nix«, berichtete der Zeuge.

»Am Motorrad waren keine Beschädigungen zu sehen«, erklärte ein 55-jähriger Polizeibeamter aus Berchtesgaden. Vermutlich sei der Mann einfach umgefallen. »I mog hoam«, soll der Handwerker immer wieder zu den Polizisten gesagt haben, die ihn zur Blutentnahme ins Krankenhaus brachten. Das Ergebnis: 1,85 Promille.

Der Besitzer des Motorrades, ein 21-jähriger Maler aus Schönau, hatte sein Gefährt erst im Laufe des Tages vermisst. »Ich hab's stehen lassen, weil ich was getrunken habe«, erzählte er vor Gericht, und zwar in einem mithilfe eines Bauzauns abgesperrten Bereich für die veranstaltenden Buttnmandln. Via Facebook hatte er dann seine Freunde befragt und von einem Mitglied der Feuerwehr den richtigen Hinweis bekommen.

Ob denn auch zwei Personen mit der Maschine fahren könnten, wollte der Richter wissen. »Theoretisch ja«, antwortete der Maler etwas vorsichtig. »Praktisch auch« ergänzte Bösenecker. Wie schwer denn das Gerät sei, fragte Staatsanwältin Lisa Köninger. »Ja, da brauchst scho a Schmoiz«, lautete die Antwort.

Bilder am Richtertisch zeigten die Gefällestrecke und den Ort des Geschehens. Nur zwei Meter vor einen 30er-Schild war der Handwerker im Gras gelegen. Der war schon einmal wegen fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 1 200 Euro verurteilt worden. Weil er in einer Fußgängerzone anstatt der erlaubten 10 Stundenkilometer 31 fuhr, musste er in einem anderen Fall 80 Euro Geldbuße zahlen.

Die Staatsanwältin sah die fahrlässige Trunkenheit bestätigt. Sie plädierte auf 60 Tagessätze zu je 30 Euro. Und einen Führerscheinentzug für weitere zehn Monate.

»Wir haben hier nur die Auffindesituation«, begann Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer, »die Frage ist: Wie ist er dort hingekommen?« Das Motorrad wäre für jedermann zugänglich gewesen und ohne Schlüssel mit Kickstarter zu starten. Der Verteidiger könnte sich seinen Mandanten auch als Beifahrer vorstellen, der zurückgeblieben war, als der Fahrer die Fahrt aus irgend einem Grund abgebrochen habe. »Vielleicht weil der Sprit aus war«, denn der Rentner hatte tatsächlich die Maschine mit gelöster Benzinzufuhr aufgefunden. Letztlich lasse sich nicht ableiten, wer wirklich gefahren sei, so Schwarzer. Er plädierte auf Freispruch.

»Fahren gesehen hat den Angeklagten niemand«, stellte auch Karl Bösenecker fest. Es spreche zwar viel dafür, jedoch wären auch andere Möglichkeiten denkbar. Der Richter entschied »im Zweifel« auf Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Für den Führerscheinentzug seit dem 21. Juli ist der 23-Jährige zu entschädigen. höf