Voraussetzung ist laut derzeitiger Entwurfsfassung die Beantragung der Vereinspauschale 2023. Die Abgabefrist für den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für 2023 endet am 15. März.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass bis spätestens zu diesem Datum ein vollständiger Antrag mit allen Angaben und Anlagen beim Landratsamt eingegangen sein muss, damit der betreffende Verein für einen allgemeinen Energiepreiszuschuss in Betracht kommen kann.
Der Energiepreiszuschuss soll gewährt werden, wenn eine entsprechende Steigerung der Energiekosten und ein Anspruch auf Vereinspauschale im Jahr 2023 bestehen. Genaue Informationen zur Gewährung und zum Antragsverfahren werden unmittelbar nach Bekanntwerden kommuniziert.
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