Im Vollrausch brutal auf junge Frau eingetreten

Berchtesgaden – »Eigentlich ist er ein liebenswerter junger Mann«, beurteilte Rechtsanwalt Jürgen Tegtmeyer seinen 24-jährigen Mandanten. Davon jedoch war in der Nacht auf den 19. Dezember 2013 nichts zu merken. Im Gegenteil: Mit äußerster Brutalität trat der Mann auf eine 22-jährige Berchtesgadenerin ein und verletzte sie schwer. Nicht Körperverletzung und Raub lautete die Anklage am Laufener Schöffengericht, sondern fahrlässiger Vollrausch. Der Gastronomie-Angestellte kam mit einer dreijährigen Bewährungsstrafe davon.


Mit einer Freundin habe sie sich einen gemütlichen Abend machen wollen, erzählte die junge Frau, als sich der Angeklagte dazugesellte. Man habe getanzt und getrunken. Ihre Freundin hatte zur Feier des Tages eine Flasche Whiskey spendiert.

Als die beiden Frauen gegen 2.30 Uhr die Berchtesgadener Bar verließen, folgte ihnen der Angeklagte. Und stürzte zu Boden. »Er war wohl kurz ohnmächtig und ich wollte ihm helfen«, berichtete die Zeugin, »dann wurde er voll komisch und voll aggro.« Zunächst habe er sie angeschrien: »Was willst Du? Fuck off!« Sie dann an den Haaren gezogen, auf den Bauch geschlagen, dreimal mit der Faust ins Gesicht. Und als die 22-Jährige am Boden lag, trat er mit den Schuhen vier- oder fünfmal gegen ihren Kopf. »Wie beim Fußball«, verglich es das Opfer, dem der Täter auch noch Tasche, Jacke und Handy entriss. Es gelang der Frau, zur Polizeistation zu fliehen.

»Das sind ja furchtbare Hämatome«, beschrieb Vorsitzender Richter Thomas Hippler die Bilder in den Akten. Es habe lange gedauert, bis sie schmerzfrei gewesen sei, schilderte die junge Frau, Narben am Knie würden bleiben.

Der Täter hatte der Frau einen Entschuldigungsbrief geschrieben und entschuldigte sich noch einmal im Gerichtssaal. »Ich weiß nicht, wie so was passieren konnte. Es tut mir leid.« Die Vertreterin des Opfers, Rechtsanwältin Petra Wanie, monierte, dass der Täter und sein Adoptivvater zwar Zahlungen an ihre Mandantin angekündigt hätten, bis zum Tag der Verhandlung jedoch noch nichts bezahlt worden sei.

Psychische Erkrankungen oder eine Persönlichkeitsstörung wollte Dr. Rainer Gerth vom Inn-Salzach-Klinikum bei dem Täter nicht festgestellt haben, auch keine Abhängigkeits-Problematik. »Ich habe nicht den Eindruck eines deutlich erhöhten Aggressions-Potenzials«, so der Sachverständige, »mit Alkohol aber ist das eine andere Geschichte.« Aufgrund eigener Vorerfahrungen hätte der Angeklagte wissen müssen, dass ab einer gewissen Grenze aggressive Impulse durchbrechen. Tatsächlich war der Täter schon in Jugendjahren durch Schlägereien in Zusammenhang mit Alkohol auffällig geworden. An jenem Morgen hatte man bei ihm einen Alkoholpegel von 1,94 Promille festgestellt, zur Tatzeit dürften es laut Gutachten etwa 2,3 Promille gewesen sein. »Die Steuerungsfähigkeit war mit Sicherheit erheblich beeinträchtigt«, bilanzierte Gerth, »nicht ausschließbar sogar aufgehoben.«

»Musste er damit rechnen?«, fragte Verteidiger Tegtmeyer, »zwei Frauen und Whiskey. Er ist an diesem Abend in die Alkoholisierung reingerutscht.« Staatsanwalt Christoph Stehberger sprach von massiver Brutalität, von einer Tat aus dem Nichts. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren hielt Stehberger für vertretbar, also jenes Strafmaß, das gerade noch Bewährung zulässt. Und die wollte der Anklagevertreter dem Gastronomie-Angestellten auch zugestehen, der eine Erklärung seines Arbeitgebers vorlegte, worin der bestätigte, den Mann wieder einstellen zu wollen.

Anwältin Petra Wanie hätte sich ein früheres Geständnis des Angeklagten gewünscht. Sie wollte im Urteil fixe Ratenzahlung festgeschrieben haben und die Übernahme ihrer Kosten als Vertreterin des Opfers. Ansonsten schloss sie sich dem Plädoyer des Staatsanwaltes an.

»Es geht hier in dem Verfahren um das Sich-Betrinken«, stellte Verteidiger Tegtmeyer klar, bekräftige aber sogleich, dass er hier nichts bagatellisieren wolle und sich sein Mandant die Folgen zurechnen lassen müsse. »Es wird alles bezahlt«, versicherte Tegtmeyer im Namen des Stiefvaters. Die fast sechsmonatige U-Haft werde dem Angeklagten eine Lehre sein, ist der Anwalt überzeugt. »Er ist eigentlich ein liebenswerter junger Mann, der eine Chance verdient.« Auch der Verteidiger stimmte mit Staatsanwalt Stehberger überein und wertete die Auflagen als vernünftig.

Das Schöffengericht entschied auf zwei Jahre und eine dreijährige Bewährungszeit. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, übermäßiger Alkohol-Konsum ist ihm untersagt. »Die Polizei in Berchtesgaden ist informiert«, warnte Richter Thomas Hippler, »sollten es bei einer Kontrolle mehr als ein Promille sei, wird die Bewährung widerrufen.« Das Gleiche gilt, wenn die monatlichen Raten von 100 Euro nicht an das Opfer bezahlt werden. Insgesamt hat der 24-Jährige 3 000 Euro an die junge Frau zu zahlen. »Unbeschadet weiterer zivilrechtlicher Ansprüche«, stellte Hippler klar, der hier von einem fahrlässigen und nicht von einem vorsätzlichen Vollrausch ausgehen wollte. »Wir nehmen das Urteil mit großem Dank an«, erklärte Verteidiger Jürgen Tegtmeyer. Auch die anderen Beteiligten erklärten Rechtsmittel-Verzicht, sodass das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde. Der Haftbefehl ist aufgehoben. Hannes Höfer