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Toni Altkofer bleibt dabei: Bischofswiesens Wohnbedarf steigt. Foto: Archiv/kp

Info kommt schriftlich

Bischofswiesen - Bischofswiesens Bürger sind am 25. November zur Wahl aufgerufen. Sie dürfen entscheiden, ob am Kressenweg im Ortsteil Strub gebaut werden darf. Geplant sind dort 14 Einfamilienhäuser. Wie das Informationsblatt zum Bürgerentscheid aussehen soll, hat der Gemeinderat nun festgelegt. Das vierseitige Schreiben soll allen Bürgern zusammen mit den Wahlunterlagen bis zum 3. November zugesandt werden.


Laut Satzung der Gemeinde Bischofswiesen ist bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die stimmberichtigte Bevölkerung zu informieren. Nachdem der Gemeinderat in einer Sondersitzung Anfang September das Bürgerbegehren bereits zugelassen hatte, ging es in der Sitzung am Dienstagabend um die Gestaltung der Informationsunterlagen. Die sollen auf der ersten Seite die Bekanntmachung, auf der zweiten Seite die Auffassung des Gemeinderats, auf der dritten die des Bürgerbegehrens und auf der Vierten ein Muster des Stimmzettels enthalten.

Bürgermeister Toni Altkofer selbst verlas die Argumente des Gemeinderates, denen das Gremium mehrheitlich zustimmte. Die Begründung zielt in erster Linie auf den steigenden Wohnbedarf in Bischofswiesen ab, der durch mehrere Studien belegt sei.

Um jungen Familien die Chance auf Wohneigentum zu schaffen und zu verhindern, dass fehlender Wohnraum zu weiteren Wohnpreissteigerungen führe, habe man das Gebiet am Kressenweg, welches allen Erfordernissen der Landesplanung entspräche, als Bauland ausgewiesen.

Als Sprecher der Bürgerinitiative stellte Klaus Gerlach die Beweggründe der Baugebietsgegner vor und betonte unter anderem, dass es eben kein öffentliches Interesse für die Ausweisung von Bauland gäbe, weil in Bischofswiesen kein dringender Bedarf an frei stehenden Ein- und Zweifamilienhäusern bestünde. Zudem müsse eine vornehmlich profitorientierte Überbauung und Versiegelung der Heimat aus Rücksicht auf nachfolgende Generationen und den Tourismus gestoppt beziehungsweise deutlich verlangsamt werden.

Zusammen mit dem Stimmzettel, dessen Fragestellung »Sind Sie dafür, dass das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 Am Kressenweg und die 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kressenlehen eingestellt wird?« mit »Ja« oder »Nein« beantwortet werden muss, sollen die Unterlagen bis spätestens 3. November verschickt werden.

Zuvor wird das Landratsamt alles auf seine Richtigkeit überprüfen. Bis zum Bürgerentscheid am 25. November haben dann noch alle stimmberechtigten Bischofswieser Zeit, sich eine eigene Meinung zu bilden. kb