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Laut Bauvoranfrage soll das ehemalige Asylbewerberheim am Königssee zu einer Appartementanlage umgebaut werden. Das geht aber laut Bebauungsplan nicht. (Foto: Wechslinger)

Keine Chance mit aktuellem Bebauungsplan

Schönau am Königssee – Nächster Versuch: Die N&F Königssee AG und die »Hotel Königssee«-Betriebe haben nach dem Scheitern ihres Großprojekts im Herbst 2013 erneut eine Bauvoranfrage für eine Hotelerweiterung und Appartementgebäude am Königssee gestellt. Der Gemeinderat hat diese in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend einstimmig abgelehnt. Der Grund: Das Vorhaben widerspricht in mehreren Punkten dem aktuellen Bebauungsplan. Doch Bürgermeister Hannes Rasp (CSU) sicherte Bauwerber Josef Größwang, der an der Sitzung als Zuschauer teilnahm, zu, dass der negative Bescheid nicht das Aus des ambitionierten Projekts bedeuten müsse.


Der Bebauungsplan ist das Problem. Er untersagt, dass das Projekt wie geplant realisiert werden kann. Das sieht der Bauausschuss so, das Landratsamt, die Rechtsabteilung des Gemeindetags, und jetzt auch der Gemeinderat. Es geht einfach nicht. Auch wenn das Gremium das Projekt prinzipiell für gut hält. Und die Bauwerber bereits viele Ideen des Gemeinderats und der Bürgerinitiative, die letztlich der Grund dafür war, dass Größwang und die Schweizer Investoren im November 2013 das Projekt wegen massiver Widerstände in der Bevölkerung gestoppt hatten, eingearbeitet haben. »Wir sind froh darüber, dass jetzt wieder Bewegung in die Sache kommt«, betonte Bürgermeister Rasp.

Das Vorhaben gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile. Zum einen soll das Hotel »Königssee« bis auf den unter Denkmalschutz stehenden Teil neu gebaut beziehungsweise erweitert werden. Vorgesehen ist auch ein Wellnessbereich mit Schwimmbad. Des Weiteren soll das ehemalige Asylbewerberheim saniert werden, um dort Appartements unterzubringen. Die umliegenden Gebäude sollen drei neuen Appartementhäusern mit Tiefgarage weichen. Insgesamt sind 47 solcher Appartements geplant.

Laut Bebauungsplan muss es sich dabei aber um gewerblichen Beherbergungsbetriebe handeln. Eine private Nutzung als Wohnung oder Ferienwohnung ist nicht möglich. Auch dann nicht, wenn alle oder ein Teil der Appartements an das Hotel gekoppelt werden würden. Zwar unterschreite laut Bürgermeister Rasp das Projekt die erlaubte Geschossflächenzahl um die Hälfte. Aber die Baugrenzen werden bei dem geplanten Freibad nicht eingehalten. Außerdem entspreche die Dachform nicht dem Bebauungsplan, der Satteldächer fordert. Zudem seien nur drei Vollgeschosse möglich. Der eingereichte Plan sieht allerdings vier vor.

Stefan Lochner (CSU) machte deutlich, dass die Ablehnung rechtlicher Natur sei. »Wir wären alle glücklich über eine gute Lösung. Aber wenn es nicht geht, müssen wir leider dagegen sein. Wir müssen uns im rechtlichen Rahmen bewegen.« Weiter am Ball bleiben möchte auch Beppo Maltan (FW): »Ich finde es gut, dass das ehemalige Asylantenheim in die Planung miteinbezogen wurde. Wir werden Herrn Größwang unterstützen.«

Da der jetzige Bebauungsplan aus dem Jahr 2007 das Projekt unmöglich macht, möchte die Gemeinde, das ließ Hannes Rasp anklingen, mit einer Bauleitplanung unter Einbeziehung der Bevölkerung, entsprechendes Baurecht am Königssee schaffen. Christian Fischer