Bei sehr schwachem Verkehr mussten vier Fahrzeugführer mit 25 Euro verwarnt werden. Sie wurden bei den erlaubten 30 km/h mit 44 beziehungsweise 48 km/h gemessen.
Bei sehr schwachem Verkehr mussten vier Fahrzeugführer mit 25 Euro verwarnt werden. Sie wurden bei den erlaubten 30 km/h mit 44 beziehungsweise 48 km/h gemessen.