Ein Neubau eines Hauses und ein geplanter Bootsschuppen, die die Gemeinde schon seit vier Jahren beschäftigt, waren Anlass dafür, dass auch dieses Mal im Gemeinderat heiß diskutiert wurde. Denn der Bauwerber der Gebäude wollte an anderer Stelle bauen, als dies ursprünglich genehmigt worden war. Die Gemeinde erteilte keine Zustimmung. Daraufhin klagte der Bauwerber. Seitdem liegt die heikle Sache vor Gericht. Denn dieses muss nun entscheiden, ob es sich beim Grund, auf dem gebaut werden soll, um Innen- oder Außenbereich handelt. Hierüber herrscht bislang – zum Unverständnis der Anwesenden – Uneinigkeit. Entschiede sich das Gericht für Innenbereich, könnte ein Großteil des nördlichen Hinterseegebietes rund um die Antoniuskapelle bebaut werden. »Das wollen wir natürlich nicht«, sagte Ramsaus Bürgermeister Herbert Gschossmann.
Um dem Gericht, das sich offensichtlich bei der Entscheidungsfindung schwer tut, diese im Vorfeld abzunehmen, hatte man in der Gemeindeverwaltung die Idee, eine Außenbereichssatzung zu erlassen und Grenzen zu ziehen, innerhalb derer die Ansiedlung von Wohnungen – und zu kleinen Teilen auch Gewerbe – möglich ist.
Auf einem Plan zeigte Geschäftsleiter Martin Willeitner die Grenzen. Für den dritten Bürgermeister Josef Maltan würde bei einer Bebauung des Bereiches der »landschaftliche Charakter« wegfallen. »Laut unseres Flächennutzungsplanes muss die Landschaft so bleiben«, forderte er . Die Antoniuskapelle würde nicht mehr als Kleinod den Wegrand zieren, sondern künftig von neu gebauten Häusern umrahmt werden.
Gemeinderat Richard Graßl stimmte seinem Vorredner in weiten Teilen zu und fügte an, dass eine Außenbereichssatzung die Wohnbebauung deutlich erleichtere. »Zweitwohnsitze wären dann kein Problem mehr.« Bürgermeister Gschossmann konnte die Einwände zwar nachvollziehen, verwies aber mehrmals auf den Umstand, dass die Entscheidung des Gerichtes noch ausstehe. Bevor also diese gefallen sei, solle besser die Gemeinde ein Zeichen setzen.
Gemeinderat Hannes Grill ist der Ansicht, dass eine Verdichtung am Hintersee der falsche Weg sei. »Mit der Satzung wird das dortige Bauen erst möglich«, übte er Kritik am Vorschlag der Gemeindeverwaltung. Seine Forderung: »Zieht engere Grenzen.«
Auch Gemeinderat Sebastian Karl vertrat diesen Standpunkt und ergänzte, dass es sich bei dem Bereich um eine Splittersiedlung handle, die nicht erweitert werden dürfte.
»Schützenswert« sei die Antoniuskapelle hieß es mehrstimmig aus den Reihen der Gemeinderäte und auch Dr. Hanns Müller-Bardorff ist der Ansicht, dass ein Neubau auf dem Areal kritisch zu betrachten sei: »Hintersee Nord ist ein sehr sensibles Gebiet.« Nur zweiter Bürgermeister Rudi Fendt näherte sich ansatzweise dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung an: »Es läuft auf eine Gerichtsentscheidung heraus. Diese betoniert, ob es sich um einen Innen- oder einen Außenbereich handelt.« Geht es nach ihm, soll sich rund um die Antoniuskapelle aber nichts verändern.
Lediglich Bürgermeister Gschossmann und dessen Stellvertreter Rudi Fendt stimmten am Ende für den Erlass der Außenbereichssatzung. Der Rest der Gemeinderäte strafte den Verwaltungsvorschlag ab. Kilian Pfeiffer