Einen Alkotest verweigerte der Mann gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten. Die Auswertung der Blutentnahme wird Aufschluss darüber ergeben, wie hoch seine Alkoholkonzentration im Blut war. Zusätzlich erwartet den Mann eine Anzeige nach dem Waffengesetz, da er unerlaubt eine Schreckschusspistole und andere gefährliche Werkzeuge im Fahrzeug griffbereit mitgeführt hatte.