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Wenn der Hausbesitzer streut, sich der Fußgänger freut. Anzeiger-Foto

Splitt und Salz, sonst knallt's

Berchtesgaden - Überfrierende Nässe, Eisregen, Schneematsch und Glatteis: Der Winter verwandelt die Straßen und Gehwege im Berchtesgadener Land zu einer Gefahr für Autofahrer und Fußgänger. Um Unfälle zu vermeiden, müssen sich Kommunen und Hausbesitzer an ein paar Spielregeln halten. Räumen und Streuen sind jetzt Pflicht. Aber was genau muss beachtet werden? Der »Berchtesgadener Anzeiger« hat sich umgehört.


Alles Wichtige zum Räum- und Streudienst steht in einer speziellen Verordnung, die Gemeinden erlassen können. In der Regel finden sich diese Schriftstücke auf der jeweiligen Homepage der Kommune oder zu Winterbeginn im Gemeindeblatt. So auch in der Marktgemeinde Marktschellenberg.

»Schon im eigenen Interesse sollte man sich der Verpflichtung zum Räumen und Streuen der Gehsteige vor seinem Grundstück bewusst sein«, weiß Geschäftsleiter Michael Ernst. Und lobt »seine« Marktschellenberger: »Bei uns räumt und streut jeder vorbildlich. Unfälle gibt es praktisch nicht.« Was auch im Interesse der Hausbesitzer sei. Denn rutscht ein Spaziergänger auf einem ungeräumten Gehsteig aus und verletzt sich, kann das sehr teuer werden. »Der Geschädigte kann Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall einfordern«, warnt Ernst.

Und sich in einem solchen Fall auf die Haftpflichtversicherung zu verlassen, wäre nicht sehr klug. »Wenn man bei Eis und Schnee nichts unternimmt und so einen Unfall in Kauf nimmt, kann der Versicherungsschutz locker wegfallen«, erklärt Michael Ernst.

Was müssen Grundstücksbesitzer noch beachten? Beim Streuen dürfen in der Regel nur Sand, Splitt und Tausalz verwendet werden. Auch ganz wichtig: Kanaleinlässe und Hydranten müssen frei gehalten werden. Außerdem wird es nicht gern gesehen, wenn Hausbesitzer die weiße Pracht, die der Schneepflug an den Straßenrand geschoben hat, wieder auf die Straße werfen.

Auch müssen Hausbesitzer bedenken, dass sie ihrer Räumpflicht nicht irgendwann, wenn sie gerade Lust und Zeit dazu haben, nachkommen können, sondern sich an bestimmte Vorgaben halten müssen. In Marktschellenberg, Berchtesgaden und Bischofswiesen gilt folgende Regel: An Werktagen müssen die Gehwege zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr sicher sein. Wenn es als tagsüber andauernd heftig schneit, muss die Schneeschaufel mehrmals in die Hand genommen werden.

Ramsau und Schönau am Königssee haben keine Räum- und Streuverordnung. »Wir verschonen unsere Bürger damit«, sagt der Schönauer Geschäftsleiter Hannes Rasp. In der Ramsau ist es ähnlich. »Wir haben kaum Gehwege, aber dafür viele Grünflächen«, weiß Kämmerer Alois Resch. »Viele Grundstückseigentümer müssten mehrere Hundert Meter Weg räumen«, so Resch, »das geht nicht«. Deshalb übernimmt die Gemeinde alle Räum- und Streudienste. Bei Bedarf täglich. »Wir haben einen ausgefeilten Winterdienstplan. Und der haut hin«, freut sich der Kämmerer.

Die Gemeinde Ramsau leistet beim Winterdienst weitaus mehr als sie gesetzlich müsste. Sogar die Wanderwege werden regelmäßig geräumt. »Wir sind eine Tourismusgemeinde. Das sind wir unseren Gästen schuldig«, betont Resch. In diesem Winter musste schon relativ viel gestreut werden. »Das liegt an den vielen Wetterumschwüngen«, weiß der Kämmerer. An Streusalz mangle es jedoch nicht. Die Ramsau verfügt zwar nur über einen Vorrat von 25 Tonnen. Doch seit zwei Jahren habe man einen zuverlässigen Lieferanten, der die Gemeinde bei Bedarf sofort beliefert.

Gut gefüllt sind die Vorratsspeicher auch in Marktschellenberg und Bischofswiesen. »Wir haben ausreichend Reserven«, berichtet der Schellenberger Geschäftsleiter. Im Schnitt 100 Tonnen Streusalz pro Jahr landen auf den über 40 Kilometern an Gemeindestraßen. Laut dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz muss eine Kommune allerdings nur an gefährlichen Stellen räumen und streuen. Zum Beispiel auf einer Kreuzung im Gefälle. »Marktschellenberg leistet einen Winterdienst, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausreicht«, so Ernst. Natürlich im Rahmen der - auch finanziellen - Leistungsfähigkeit. Zuständig sind dafür die Bauhofmitarbeiter mit ihren zwei Unimogs. Zwei Strecken sind an einen externen Dienstleister vergeben. cfs