Allerdings hatte sich der junge Mann am Vorabend der Verhandlung aus dem Staub gemacht. Seine Lebensgefährtin, die als Zeugin geladen war, berichtete, dass man sich gestritten, und der Mann dann »sein Zeug gepackt« habe. Sie konnte dem Gericht diverse mögliche Adressen des Angeklagten angeben.
Keinen Kontakt mit seinem Mandanten konnte Pflichtverteidiger Hans-Jörg Schwarzer herstellen. Dreimal habe er den jungen Mann angeschrieben, mindestens einmal habe der einen vereinbarten Termin platzen lassen.
Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden seien weitere Delikte in Bearbeitung, gab Vorsitzender Thomas Hippler bekannt, insbesondere wegen Internetbetrugs. »Die können wir beim nächsten Mal gleich mitverhandeln«, kündigte der Richter an. Staatsanwalt Dr. Anton Burger beantragte Haftbefehl, den Hippler gegen den arbeitslosen Mann auch erließ. Hannes Höfer