Dabei wurde gegen acht Kraftfahrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eingeleitet. Ein Pkw-Fahrer wurde gebührenpflichtig verwarnt, da er während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Im Rahmen der Kontrolle führten die Polizisten auch bei drei Fahrern einen Alkotest durch, der in allen Fällen negativ ausfiel.