Am späten Nachmittag des 2. Augusts auf der Bundesstraße 305 zwischen Ramsau und Schneizlreuth hatte sich die Geschichte zugetragen. In einer Verhandlung im Mai 2013 hatte der Mann den Sachverhalt eingeräumt und mit übergroßem Zeitdruck begründet. Das Verfahren war damals gegen eine Geldauflage von 600 Euro zugunsten des Bundes gegen Alkohol und Drogen eingestellt worden. Jedoch – der Mann zahlte nicht. »Weil ich das Geld nicht hatte«, begründete er das nun vor dem Laufener Strafrichter. Was folgte, war ein Strafbefehl über 2 000 Euro. Gegen den legte der Kraftfahrer Einspruch ein – mit der selben Begründung: »Ich habe kein Geld«.
Bei einem Einkommen von 1 200 Euro im Monat gingen schon 1 000 für die Miete drauf, erklärte der Angeklagte. »Manchmal habe ich nichts zu essen«. Richter Liegl erinnerte daran, dass man ihm bei dem Bußgeld monatliche Raten von 100 Euro ermöglicht hatte. Auch ein Fahrverbot war nicht verhängt worden. Bis zur Zahlungsfrist am 30. November habe er nichts von sich hören lassen, und das, obwohl man ihn ausdrücklich über mögliche Folgen belehrt hatte.
»Der Vordermann fuhr zunächst 65«, versuchte der Mann erneut eine Erklärung für sein Verhalten, »und als ich dann überholen wollte, hat er gleichzeitig auf 90 Stundenkilometer beschleunigt«. Er habe daraufhin wieder hinter dem Pkw einscheren müssen. »Ich war einfach sauer«.
Gleichwohl: »Eine weitere Einstellung kommt nicht in Frage«, machte ihm der Richter klar, »und günstiger wird’s nicht mehr«.
»Ich kann vielleicht 20 Euro im Monat zahlen«, erwiderte der Kraftfahrer. »Das müssen Sie mit der Staatsanwaltschaft ausmachen«, empfahl ihm der Richter. »Dann bleibt mir nichts anderes übrig«, erklärte der 46-Jährige resigniert und zog seinen Einspruch zurück. »Es ist ein bisschen teurer geworden«, kommentierte Staatsanwältin Katharina Pladt das Versäumnis des Mannes.