Am Donnerstag, 6. September, ab 18.30 Uhr, entscheidet der Bischofswieser Gemeinderat in öffentlicher Sitzung in der Aula der Schule Bischofswiesen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und legt den Tag der Abstimmung fest. Dabei wird auch einem Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative Gelegenheit gegeben, den Antrag zu begründen.
Es besteht bis zum Tag der Abstimmung über die Zulässigkeit im Gemeinderat die Möglichkeit, Unterschriften nachzureichen. Von dieser Möglichkeit will die Bürgerinitiative Gebrauch machen, um auch den Bewohnern des Seniorenzentrums in der Insula noch Gelegenheit zu geben, sich in die Unterschriftenlisten einzutragen. Dies scheiterte bislang an unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen der Bürgerinitiative und der Heimleitung über eventuelle durch das Hausrecht des Heimleiters berechtigte Einschränkungen in der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat nun mit Schreiben vom 29. August als zuständige Dienstaufsichtsbehörde über eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Bürgerinitiative entschieden. Demnach wird der Bürgerinitiative zugestanden, in den Liegenschaften des Seniorenzentrums Unterschriften zu sammeln, ohne dass diese anschließend durch die Heimleitung geprüft werden.