Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht Traunstein steht kurz bevor: Am 16. Juli ist es so weit. Mehrfach waren Termine in der Vergangenheit abgesagt worden, die Rundgangsleiter sprechen von einer »Verzögerungstaktik« des IfZ. »Bisher wurden alle Termine kurz vor ihrem Stattfinden von den IfZ-Anwälten gekippt und vom Richter verschoben. Das geht nun seit November 2013 so«, klagt eine Ex-Doku-Mitarbeiterin.
Das Institut erhöhe den Druck, heißt es bei den Rundgangsleitern, fünfstellige Summen fordere es »für den Fall, dass das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Rundgangsleiter ausfällt.« Die Betroffenen fühlten sich »dadurch massiv unter Druck gesetzt«, heißt es aus den Reihen der ehemaligen Dokumitarbeiter.
Und weiter: »Für den Fall, dass die Tätigkeit der klagenden Rundgangsleiter als Scheinselbstständigkeit (...) definiert wird, will das IfZ im nächsten Schritt angeblich zu viel bezahlte Honorare von zum Teil über 10 000 Euro einklagen.« Kolportiert wird, dass die IfZ-Anwälte bei so manchem ehemaligen Mitarbeiter auf eine derartig hohe Summe kommen, »die höher ist als sein tatsächlicher Verdienst (...) als Rundgangsleiter.« Existenzbedrohend seien die IfZ-Forderungen.
Einschüchterungsversuche seien das, betonen die Rundgangsleiter. Ruhig halten wollen sich die fünf übrig gebliebenen Klagenden nicht. Vielmehr stellt man sich auf deren Seite Fragen, auf die man bislang aber keine Antworten erhalten hat: »Wie soll man es nennen, wenn bereits im Sommer 2012 die Rentenversicherung den Status der freien Mitarbeiter in der Dokumentation geprüft hat und zu dem Schluss kam, es handle sich bei den Mitarbeitern um Scheinselbstständige, die Arbeitsverhältnisse aber bis Oktober 2013 unverändert weitergeführt wurden? Könnte man das eine Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen nennen?«
Laut Rundgangsleiter wäre das ein »Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt tätig wird.« Kilian Pfeiffer