Bei einer Wohnsitzüberprüfung einer ungarischen Staatsangehörigen war festgestellt worden, dass die Person zur Festnahme ausgeschrieben war.
Da der geforderte Betrag zur Abwendung der Freiheitsstrafe nicht bezahlt werden konnte, wurde die Frau in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.