Eine Autofahrerin hatte weder Führerschein noch Fahrzeugschein zur Hand und wurde deshalb aufgefordert, diese innerhalb einer Woche mit der ausgefüllten Kontrollaufforderung bei einer Polizeidienststelle vorzulegen.
Eine Autofahrerin hatte weder Führerschein noch Fahrzeugschein zur Hand und wurde deshalb aufgefordert, diese innerhalb einer Woche mit der ausgefüllten Kontrollaufforderung bei einer Polizeidienststelle vorzulegen.