Dabei war auf dem Prüfungsexemplar, das auch Klaus Gerlach, Sprecher der Bürgerinitiative gegen eine Kressenfeld-Bebauung, ebenfalls zu Gesicht bekam, der »Muster«-Aufdruck noch enthalten. Bei der Übersendung der Druckunterlagen ging dieser aber wohl verloren.
In der Gemeinde Bischofswiesen versichert man, dass durch die Panne kein Schaden entstanden sei. Lediglich zwei verunsicherte Bürger hätten in dieser Angelegenheit bei der Gemeinde nachgefragt, sagt Matthias Irlinger, bei der Gemeinde zuständig für den Bürgerentscheid. Eine Wahlfälschung ist ohnehin nicht möglich, weil der »Muster«-Stimmzettel im Format DIN A 4 ist, der echte Stimmzettel wird dagegen im Format DIN A 5 sein.
Trotzdem weist Bürgermeister Toni Altkofer in einer Presseaussendung darauf hin, dass der verwandte Stimmzettel nicht der amtliche Stimmzettel für den Bürgerentscheid ist. Der richtige Stimmzettel wird entweder bei der Beantragung der Briefwahl oder im jeweiligen Wahllokal am Abstimmungstag ausgehändigt. Bei weiterem Informationsbedarf können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde Bischofswiesen (Telefon 08652/880935 oder auch 08652/880937) wenden.
Nicht ganz so unproblematisch wie die Gemeinde sieht die Bürgerinitiative das Malheur. Deren Vertreter Klaus Gerlach ist überzeugt, dass wesentlich mehr Bürger dem »falschen Stimmzettel« auf den Leim gegangen sind, als von der Gemeinde angegeben. Jetzt befürchtet Gerlach, dass diejenigen, die hier falsch gelegen sind, nicht mehr zur Wahl gehen könnten, weil ihnen die Sache peinlich ist. Jedenfalls hat Gerlach schon einmal die Rechtsaufsicht des Landratsamts um Prüfung der Angelegenheit gebeten. Und der Gemeinde Bischofswiesen rät der Sprecher der Bürgerinitiative, alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal anzuschreiben. UK