Ziemlich gehakt hat es heuer bei der Kandidatennominierung der Marktschellenberger Freien Wähler. Bereits die erste Versammlung entsprach nicht den Vorschriften, weil die Abstimmung über die Kandidaten nicht geheim erfolgt war. So musste das Prozedere im Rahmen einer neuen Aufstellungsversammlung wiederholt werden. Im entsprechenden Einladungsinserat war dann groß das Wort »Ergänzung« verwendet worden. Zunächst hatte daran keiner Anstoß genommen.
»Aufgrund verschiedener Medienberichte über Formfehler bei den Einladungen haben wir dann auch in Marktschellenberg noch einmal alles überprüft«, sagte Wahlleiter Wolfgang Dopke dem »Berchtesgadener Anzeiger«. Dabei fiel dem Wahlausschuss dieses Wort auf und man stellte sich die Frage, ob für die Abstimmungsberechtigten klar erkennbar war, dass es sich um eine erneute Nominierungsversammlung handelte. Auch verschiedene juristische Stellen, von denen man sich beraten ließ, zeigten sich zunächst skeptisch, ob die Einladung korrekt verlaufen war.
Der Wahlausschuss, dem neben Wahlleiter Wolfgang Dopke vier weitere von CSU, Ländlicher Wählergemeinschaft, SPD und auch Freien Wählern entsandte Mitglieder angehören, erklärte den Wahlvorschlag daraufhin erst einmal einstimmig für ungültig. »Wir wollten auf Nummer sicher gehen und uns weitere juristische Beratung einholen, damit es nicht später zu Problemen kommt«, erklärte Dopke gegenüber dem »Berchtesgadener Anzeiger«.
So kam der Wahlausschuss zwei Tage später am Donnerstagabend erneut zur Beratung und Abstimmung zusammen. Groß war das Zuschauerinteresse an diesem Abend, schließlich ging es darum, ob die Freien Wähler in einem künftigen Marktschellenberger Gemeinderat vertreten sein können oder nicht. Der Wahlausschuss erklärte dann den Wahlvorschlag der Freien Wähler doch einstimmig für gültig.
»Die Regierung von Oberbayern hat sich hier einem Kommentar angeschlossen, der besagt, dass bei Zweifeln in solchen Fällen grünes Licht gegeben werden soll«, so Dopke. Man war somit der Ansicht, dass das umstrittene Inserat ausreichende Anstoßwirkung für einen Besuch der Nominierungsversammlung gehabt habe. Der Wahlleiter weiter: »Der Wahlausschuss war sich der Tragweite einer etwaigen Ungültigkeitserklärung für die Marktgemeinde Marktschellenberg auch bewusst.« Ulli Kastner