Bei sehr schwachem Verkehr mussten zwei Fahrzeugführer mit 30 Euro verwarnt werden. Sie waren bei erlaubten 30 km/h mit 52 beziehungsweise 46 km/h unterwegs.
Bei sehr schwachem Verkehr mussten zwei Fahrzeugführer mit 30 Euro verwarnt werden. Sie waren bei erlaubten 30 km/h mit 52 beziehungsweise 46 km/h unterwegs.