Berchtesgadener Land – Bereits mit Wirkung ab dem morgigen Dienstag, 2. März, tritt im Landkreis Berchtesgadener Land die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft. Daher ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 bis 5 Uhr untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt erst wieder, wenn der Inzidenzwert von 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
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